Hintergrund ist das Auslaufen der Übergangsfrist für sogenannte Einraumlokale ab einer Größe von 50 Quadratmetern, von denen es in Vorarlberg geschätzte 600 gibt. Um dem Nichtraucherschutzgesetz Genüge zu tun, hätten die Betreiber entsprechende bauliche Maßnahmen setzen müssen. Mit der Vorlage von Plänen konnten sie jedoch die Übergangsfrist nützen. Diese endet allerdings am 30. Juni. Für diese Wirte ist es wichtig, dass sie endlich Rechtssicherheit bekommen, wenn sie schon in kostspielige Umbauten investieren sollen, so Landesstatthalter Markus Wallner. Mittels Fragebogen werden die Bezirksbehörden auf Weisung des Gesundheitsministeriums unter anderem erheben, wie viele der betroffenen Betriebe in der Übergangsfrist sind und wie viele Strafverfahren aufgrund der Nichteinhaltung des Tabakgesetzes eingeleitet wurden. Bis Ende des Jahres 2009 gab es laut Wallner etwa 38 solcher Anzeigen. Was der in Österreich praktizierte Nichtraucherschutz tatsächlich bringt, werde aber erst in der zweiten Jahreshälfte nach Umsetzung aller Maßnahmen erkennbar sein, meint der Landesstatthalter. Der sich im Übrigen auch von einer EU-weiten Nichtraucherschutz-Regelung, auf die alle gewartet und gehofft hatten, längst schon verabschiedet hat. Von einer solchen sind wir weiter entfernt denn je, ist Markus Wallner überzeugt. Der EU fehle jegliche Kompetenz in dieser Sache. Das sei eine nationale Angelegenheit. Bis Ende Jänner soll die Umfrage abgeschlossen sein. Dann sei wohl mit neuerlichen Diskussionen zu rechnen. Dass sich am bestehenden Tabakgesetz aufgrund der Evaluierung viel ändern könnte, glaubt Wallner nicht. Er meint zwar, dass ein gewisses Miteinander möglich sein müsste, fordert aber gleichzeitig einen besseren Nichtraucherschutz ein. Wir sind diesbezüglich europaweit immer noch im unteren Drittel, begründet er weitere Notwendigkeiten.
Diszipliniert
In Vorarlberg gibt es etwa 3000 Gastronomie- und Hotelbetriebe. Rund 300 haben eine Größe von unter 50 Quadratmeter. Sie können sich als Raucher- oder Nichtraucherbetrieb deklarieren. Zirka 2000 Lokale sind Mehrraumbetriebe mit einer Fläche von über 50 Quadratmetern. Für sie ist das Tabakgesetz am leichtesten zu vollziehen. Hier ist die Disziplin auch sehr hoch, lobt Markus Wallner. Von den etwa 600 Einraumbetrieben ab 50 Quadratmetern dürfte etwa die Hälfte die Übergangsfrist genützt haben.