Im Parlament werden die Grünen ihre Forderungen nach strengen Regeln bei Parteienfinanzierung in Form eines Entschließungsantrags einbringen. Die konkreten Vorschläge für eine Reform der derzeit zahnlosen Gesetze sind nicht wirklich neu und umfassen drei Ws: Was, Wer, Wieviel.
Demnach sollen nach dem Vorbild westlicher Länder alle Parteieinnahmen in einem Rechenschaftsbericht detailliert dargestellt werden. Geldspenden ab 7.000 Euro müssten veröffentlicht werden, kleinere nur registriert. Spendensplitting, also eine Aufteilung, um unter der Veröffentlichungsgrenze zu bleiben, soll verboten sein.
Verboten sein soll auch die Annahme anonymer Spenden über 500 Euro sowie von Spenden von Körperschaften öffentlichen Rechts, von auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhenden Berufs- und Wirtschaftsverbänden, von Kammern, Stiftungen und Fonds. Davon betroffen wäre u.a. auch die Industriellenvereinigung. Diese ist für Kogler von besonderem Interesse, um “Spendenwäsche” abzustellen. In der Praxis sei es nämlich so, dass manche Unternehmen nicht der ÖVP – “von mir aus auch anderen Parteien” – direkt spenden, sondern der IV, die dann die Spenden weiterleite. In Deutschland stehe diese Praxis unter so, erklärte Kogler.
Das BZÖ will indes Einsparungen bei der Parteienförderung. Derzeit würden die Parteien jährlich 171,2 Mio. Euro bekommen. Das sei “entschieden zu viel”, erklärte Bündnisobmann Bucher. Würde die Parteienförderung gekürzt, ergäbe sich ein Einsparungspotenzial von rund 100 Mio. Euro. Dieses Geld sollte ob der steigenden Kriminalität in die Bekämpfung des “Sicherheitsdefizits” fließen. Generell möchte Bucher die Parteienförderung transparenter gestaltet wissen und pochte auf eine begleitende Kontrolle durch den Rechnungshof in Wahlkampfzeiten.