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Verwirrung um mögliche Nicht-Suspendierung von Ratz

Um die mögliche Suspendierung der stellvertretenden Landesgerichtspräsidentin Mag. Kornelia Ratz in der Testamentsaffäre gibt es derzeit widersprüchliche Meldungen.
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Die Austria-Presse-Agentur meldete heute um 14.38 Uhr, das Oberlandesgericht Linz „habe nach sorgfältiger Überlegung keine Suspendierung ausgesprochen. Ich warne auch vor einer Vorverurteilung”, wird Justizministerin Claudia Bandion-Ortner zitiert. Am Rande des EU-Justizministerrats am Freitag in Brüssel habe Bandion-Ortner die Testamentsfälschungs-Affäre in Vorarlberg als “höchst unangenehm für die Justiz” bezeichnet.

Auf Nachfrage der VN bestreitet die Ministerin die Darstellung der Austria Presse Agentur (APA) mit Nachdruck. Im Interview mit der Wiener Politikredaktion der VN sagte Bandion-Ortner eine Stunde nach der APA-Meldung: „Ich habe nicht gesagt, dass das Gericht schon entschieden hat, sondern, dass bis jetzt keine Suspendierung vorliegt.“

Diesen Standpunkt hatte Ratz-Anwalt Bertram Grass in den vergangenen Tagen immer wiederholt. Er zeigte sich von der angeblichen Veröffentlichung des Ergebnisses durch die Ministerin überrascht, zumal er oder seine Mandantin überhaupt keine Nachricht erhalten hätte.

Das Oberlandesgericht Linz verweist auf VN-Anfrage auf die Amtsverschwiegenheit. Das OLG darf sich, nach derzeitiger Rechtslage, überhaupt nicht zum Ergebnis des Disziplinarverfahrens im Fall Ratz äußern. Diese Amtsverschwiegenheit gilt im übrigen auch für die Ministerin.

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