Dem vorsitzenden Richter Christian Dostal war die in erster Instanz ausgesprochene Strafe “zu viel”, wie er in der Urteilsbegründung feststellte. Honsik war wegen wiederholter nationalsozialistischer Wiederbetätigung schuldig erkannt worden, wobei sich der Tatzeitraum auf die Jahre 1987 bis 2003 erstreckte und die Anklage im Wesentlichen auf der von Honsik herausgegebenen Zeitschrift “Halt!” und einiger Gedichtbände beruhte.
Bereits 1992 verurteilt
Honsik war bereits im Jahr 1992 auf Basis seines Buchs “Freispruch für Hitler?” von Wiener Geschworenen wegen Wiederbetätigung zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Statt die Strafe anzutreten, setzte er sich während des offenen Rechtsmittelverfahrens nach Spanien ab. Dort blieb er 15 Jahre unbehelligt und festigte weiter seinen Ruf als führender Publizist der rechten Szene, indem er in seiner Zeitschrift “Halt” weiter nationalsozialistisches Gedankengut verbreitete.
2007 bei Malaga festgenommen
Im August 2007 wurde er auf Basis eines europäischen Haftbefehls bei Malaga festgenommen, ausgeliefert und – nach Verbüßung seiner offenen Strafe – für sein “Wirken” in Spanien neuerlich angeklagt, wobei der Tatzeitraum sich auf die Jahre 1987 bis 2003 erstreckte.