Im Prozess gegen 13 Tierschützer hatten am Dienstag nach dem Staatsanwalt die Verteidiger das Wort. Stefan Traxler, der vier VGT-Zugehörige und einen weiteren Angeklagten vertritt, bezeichnete die im Akt genannte Schadenssumme von 1,3 Mio. Euro als “an den Haaren herbeigezogen” und kritisierte im Zusammenhang mit dem von ihm gerügten OGH-Entscheid hinsichtlich der über zehn Verdächtige 2008 verhängten U-Haft die Darstellungen der Sonderkommission über die Ermittlungen.
Für ihn sei schwierig zu entscheiden, ab wann ein VGT-Mitglied zu einer kriminellen Organisation gehöre, so der Anwalt. Er fragte, warum von den zahlreichen Verdächtigen 13 übrig geblieben seien, die 14. Person aber nicht angeklagt wurde. Im Raum stehe auch die Frage der Grenze zwischen ideologischem Denken und Kriminalität.
Laut Traxler ist es problematisch, “dass jede Menge Straftaten mit Tierschutzbezug einfach nicht aufgeklärt wurden.” Daneben gebe es den – “nicht jedermanns Geschmack treffenden” – Aktionismus der Organisationen (ihn selbst störe das von draußen hereindringende Trommeln der Kundgebungsteilnehmer in seiner Konzentration). Die hier vor Gericht stehenden 13 Angeklagten hätten aber nicht gemeinsam gearbeitet. “Man kennt sich halt in der Tierschutzszene”, meine der Zweitangeklagte, laut Staatsanwalt “Mittelsmann” zwischen den Gruppen.
Die Staatsanwaltschaft habe über Jahre hindurch Telefonprotokolle und E-Mail-Verkehr der Verdächtigen vorliegen – viele der Vorwürfe seien darin nicht auffindbar. Zur ALF verwies Traxler auf eine Aussage des Chefs der Sonderkommission, wonach dies keine Organisation sei, sondern als verantwortlicher Name für strafrechtliche Delikte verwendet werde.
Zu seinen Mandanten erklärte der Anwalt in seinem einstündigen Vortrag, Martin Balluch habe mit der “Kleider Bauer-Kampagne” nichts zu tun. Zur vorgeworfenen Internet-Nutzung für die kriminelle Organisation erklärte Traxler, das berühmt-berüchtigte “Fadinger-Forum” sei eines von tausenden. Zum Nötigungsvorwurf per E-Mail gegen den Zweitangeklagten meinte Traxler, juristische Personen seien keine Nötigungsobjekte. Tatsächlich habe sich der “Kleider Bauer”-Geschäftsführer niemals persönlich bedroht gefühlt. Bei der “Tierquälerei” habe es sich um eine Befreiung von Schweinen aus einem Stall gehandelt, wobei einige Tiere verendeten. Der Drittangeklagte wirke zwar unkonventionell und “wild”, sei in Wahrheit aber ein “Waserl”, der ebenso normale NGO-Tätigkeit geleistet habe wie seine weiteren zwei Mandanten.
Die Staatsanwaltschaft habe 30 bisher gestellte Beweisanträge ignoriert. Die Schadenssummen würden ungeprüft übertrieben. Die Verhaftungen seien “völlig außer Verhältnis” erfolgt. Traxler erklärte, für seine Mandanten Freisprüche zu beantragen.