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Drei Jahre Haft für Essener Starchirurgen

©AP
Er kassierte bei todkranken Krebspatienten ab, nun muss ein deutscher Starchirurg dafür ins Gefängnis.

Das Landgericht Essen verurteilte den 65-Jährigen zu einer Haftstrafe von drei Jahren, weil er bei Dutzenden Kassenpatienten “Geldspenden” meist zwischen 5.000 und 7.000 Euro verlangt hatte, wenn sie von dem Mediziner zeitnah und persönlich operiert werden wollten. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmidt nannte dieses Verhalten “unerträglich” und “verwerflich”.

Die Betroffenen seien dem anerkannten Experten schutzlos ausgeliefert gewesen. Zum Teil hätten sie keine Möglichkeit gehabt, das “Spenden”-Angebot des Chirurgen gegen eine zeitnahe Operation abzulehnen, weil er ihnen im selben Atemzug erklärte, dass ihnen bei einer längeren Wartezeit der Tod drohen könne, sagte Schmidt. Die Behauptung des Angeklagten, er habe niemals Spenden gefordert, sondern nur darum gebeten, sei von der Realität weit entfernt.

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