Der Mann habe die Trennung und die neue Beziehung seiner Ex nicht verkraftet, so die Richterin. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert und erklärt, der Elektriker habe ihr nur einen Schrecken einjagen wollen. Das Gericht war überzeugt, dass es sich bei der Tat um versuchten Mord handelte.
Der Angeklagte habe gewollt, dass seine Ex-Freundin durch einen Stromschlag ums Leben kommt, als er Steckdose und Garagengriff fachmännisch mit einem Kabel verband, sagte die Richterin. Selbst mit den isolierenden Sohlen bestand höchste Gefahr für die Frau. Wenn Schuhe und Boden durch den einsetzenden Regen schon nass gewesen wären, hätte die Konstruktion nach Ansicht der Sachverständigen wahrscheinlich auch zum Tod durch Herzversagen geführt.
Die Frau, deren vier Kinder aus früheren Partnerschaften in Pflegefamilien leben, hatte die Beziehung mit dem 33-Jährigen im September 2008 nach einer Abtreibung beendet, weil der Angeklagte nicht zu seinem ungeborenen Kind stehen wollte, sagte die Richterin.