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Missbrauch muss gemeldet werden!

Wenn ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch von Schülern besteht, sind alle Lehrer und Erzieher zur Meldung verpflichtet. Internate fallen zwar nicht unter die Schulaufsicht, an öffentlichen Schulen sind die Pädagogen allerdings durch das Beamten- bzw. Vertragsbedienstetengesetz verpflichtet, Straftaten "unverzüglich" dem Direktor berichten.

Dieser muss bei begründetem Verdacht nach dem Strafgesetz – wie jede Behörde oder öffentliche Dienststelle – ebenfalls “unverzüglich” Staatsanwaltschaft oder Kriminalpolizei informieren. An privaten “Einrichtungen zur Betreuung oder zum Unterricht von Minderjährigen” sind Lehrer und Erzieher durch das Jugendwohlfahrtsgesetz zur Meldung solcher Vorfälle verpflichtet.

In der Lehrerausbildung wird das Thema “sexueller Missbrauch” nur teilweise berücksichtigt: In der Pflichtschullehrer-Ausbildung an den Pädagogischen Hochschulen (PH) werden im Bereich der Humanwissenschaften Präventionsmaßnahmen vorgestellt. An den Universitäten gibt es hingegen kein Angebot. Dort können sich Lehramtsstudenten nur beim Biologiestudium über Vorlesungen zu Sexualkunde oder Sexualmedizin an das Thema annähern, heißt es dazu aus dem Wissenschaftsministerium.

Erzieher an katholischen Schulen oft ohne pädagogische Ausbildung

Bevor jemand als Lehrer oder als Erzieher in einem Internat an einer öffentlichen Schule arbeiten darf, muss er ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Zusätzlich können seit rund einem Jahr aufgrund einer Gesetzesänderung Sonderauskünfte zu Sexualstraftätern eingeholt werden. Bei den konfessionellen Schulen regelt das zwar jede Diözese selbst, in der Regel wird allerdings ein Strafregisterauszug verlangt, heißt es aus dem Schulamt der Erzdiözese Wien.

An Internaten, die an öffentliche Schulen angeschlossen sind, dürfen nur Personen als Erzieher arbeiten, die eine dementsprechende Ausbildung abgeschlossen haben. Bei den Erziehern an den katholischen Internaten ist in der Regel eine pädagogische Ausbildung nur “gewünscht”, auch wenn es sich dabei um Ordensmitglieder handelt. Wenn es abseits von Ordensleuten keine Kandidaten gab, wurden diese in der Vergangenheit “oft auch ohne” Ausbildung zum Pädagogen oder Erzieher eingesetzt. Heute stelle sich diese Frage aufgrund der sinkenden Zahl an Ordensmitgliedern unterdessen immer seltener, so die Auskunft aus dem Schulamt.

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