Akt vergessen: 226.000 Euro Schaden
Der Verdachtsfall sei bei einer internen Kontrolle in der GKK aufgedeckt worden, so ein Sprecher. Die Mitarbeiterin habe die Verfehlung zugeben, als Begründung gab die im Exekutionsbereich eingesetzte Referentin an, den Akt im Jahr 2003 “übersehen” zu haben. Aus Angst vor dienstrechtlichen Konsequenzen erstattete die Mitarbeiterin keine Meldung an ihre Vorgesetzten und täuschte in der Folge vor, den Akt ordnungsgemäß zu bearbeiten.
Ein Naheverhältnis zur Firma liegt nach Aussagen der Frau, die sich nach derzeitigem Wissensstand in keiner Weise persönlich bereichert hat, nicht vor. Die Mitarbeiterin habe dennoch mit schwersten dienstrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, so ein Sprecher.
GKK-Obmann Josef Pesserl erklärte, der Fall habe eine Sicherheitslücke im Kontrollsystem aufgezeigt, die unverzüglich geschlossen wurde. Sollte sich im Zuge der Ermittlungen herausstellen, dass in diesem Fall auch anderen Personen ein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen ist, werde die Krankenkasse die entsprechenden Konsequenzen ziehen.