Für das Gericht war es erwiesen, dass der Taekwondo-Kämpfer auf der Wachstube auch rassistisch beschimpft worden war. Dafür wurde ein weiterer Polizist wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 4.050 Euro verurteilt, wovon 2.700 Euro bedingt nachgesehen wurden. Jener Beamte, der sich bei den Beschimpfungen besonders hervorgetan hatte, wurde in diesem Anklagepunkt freigesprochen. Nach Ansicht des Gerichts waren zum Zeitpunkt seiner Schimpfkanonade noch nicht genügend Personen im Wachzimmer versammelt, um die für eine tatbestandsmäßige Beleidigung erforderliche “Publizität” herzustellen.
Der mitangeklagte Wachkommandant und eine Beamtin, der ebenfalls der Gebrauch rassistischer Schimpfwörter vorgeworfen wurde, wurden im Zweifel freigesprochen. Sämtliche Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Verteidiger erbaten Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.