Witwe darf sich von totem Mann befruchten lassen
Eine junge Witwe aus Deutschland darf sich nun doch eine mit dem Samen ihres verstorbenen Ehemanns befruchtete Eizelle einpflanzen lassen. Das Oberlandesgericht Rostock verpflichtete eine Klinik am Freitag in einem Berufungsverfahren zur Herausgabe von neun konservierten und tiefgefrorenen Eizellen und hob damit die Erst-Entscheidung weitgehend auf.
Anders als das Landgericht stellte der Zivilsenat fest, dass sich die Klinik nicht strafbar macht, wenn sie die Eizellen an die Klägerin herausgibt. Laut dem Embryonenschutzgesetz sei es lediglich strafbar, eine Eizelle mit dem Samen eines bereits verstorbenen Mannes zu befruchten. Im dem vorliegenden Fall aber sei der Samen schon vor dem Tod des Ehemannes verwendet worden.
Die 29-jährige Frau und ihr später bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommene Ehemann hatten wegen eines krankheitsbedingt unerfüllten Kinderwunsches Eizellen und Samen für eine künstliche Befruchtung in der Klinik einfrieren lassen. Nach dem Unfall forderte die Frau die mit dem Samen des Toten injizierten Eizellen zurück, um sich eine von ihnen einpflanzen zu lassen.