Der Beschluss des Haftrichters Maximilian Novak auf Fortsetzung der U-Haft ist bereits rechtskräftig. Verteidiger Elmar Kresbach legte dagegen kein Rechtsmittel ein.
Der 42-Jährige, der bereits unmittelbar nach Auffinden der Leiche in Tatverdacht geraten war, wird von einem DNA-Gutachten belastet. In der Wohnung des Opfers wurde ein einzelner Gummihandschuh sichergestellt, auf dem sich DNA-Spuren des Mannes und Blut des Opfers fanden.
Der Mann behauptet, sich im Tatzeitraum nicht einmal in der Nähe der Unterkunft der Frau am Julius-Tandler-Platz aufgehalten zu haben. Die Ergebnisse einer Rufdatenerfassung schienen dies zunächst auch zu bestätigen: Einloggdaten und Telefonate, die mit seinem Mobiltelefon geführt wurden, belegten ebenso wie GPS-Daten aus einem in seinem Auto eingebauten Navigationsgerät, dass mit dem Pkw am 7. April untertags verschiedene Einkäufe erledigt wurden. Der 42-Jährige hielt sich auch an mehreren Baustellen auf, darunter längere Zeit auf einer in Stockerau, wo er auch von Zeugen gesehen wurde.
Ein lückenloses Zeit-Weg-Diagramm, demzufolge es völlig auszuschließen ist, dass sich der Mann zwischen 10.00 und 16.00 Uhr – dem wahrscheinlichen Todeszeitpunkt – nicht doch am Alsergrund befunden hat, soll allerdings nicht vorliegen. Nun wird überprüft, ob der 42-Jährige seinen Pkw einem möglichen Komplizen überlassen hat, um sich über die jeweiligen Standortdaten des eingebauten GPS-Geräts ein Alibi zu verschaffen.