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Muss sie hinter Gitter?

Nur mehr ein Wunder kann Lindsay Lohan davor bewahren, die nächste Zeit hinter Gitter zu verbringen. Oder anders ausgedrückt: Ein Wunder in Form einer gnädigen Richterin. Denn nachdem Lohan gegen ihre Bewährungsauflagen verstoßen hat, droht jetzt das Gefängnis ...
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84 Minuten. Solange dauerte die Haftstrafe, die Lindsay Lohan am 15. November 2007, nun ja, absitzen musste. Die damals 21-Jährige war ein paar Monate zuvor mit 1,3 Promille Alkohol im Blut hinter dem Steuer ihres Wagens erwischt worden. So ganz nebenbei wurde im Auto auch ein Päckchen Kokain gefunden; und es war freilich nicht das erste Mal, dass LiLo betrunken unterwegs war. Doch die Wiederholungstäterin kam glimpflich davon: Ein Tag Haft, ein verpflichtendes wöchentliches Entzugsprogramm, zehn Tage gemeinnützige Arbeit. So lautete das damals milde Urteil.

Kein Entzug

Natürlich befand sich Lohan in den folgenden Jahren zudem auf Bewährung. Doch mit den diesbezüglichen Auflagen nahm es der ehemalige Jungstar – oh Wunder – nicht ganz so genau. Und das könnte Lindsay nun zum Verhängnis werden, denn die zuständige Richterin Marsha Revel hatte bereits Ende des Vorjahres unmissverständlich erklärt, Lohan müsse ihre Alkohol-Entzugstherapie absolvieren – doch die dachte nicht daran, sich einmal pro Woche dazu einzufinden.

LiLos Anwältin Shawn Chapman wiederum beruft sich darauf, dass es von der Einrichtung, in der ihre Mandantin das Programm absolviert, bisher keinerlei negative Berichte gegeben hat. Das liegt daran, dass die Verantwortlichen das Gericht erst informieren, wenn ein Therapie-Patient drei Sitzungen verpasst. Und das hat Lindsay scheinbar bisher nicht getan.

Entscheidung folgt

Da Marsah Revel aber wiederholt dezitiert erklärt hatte, sie wolle Lohan einmal wöchentlich in der Einrichtung sehen, dürfte es für diese nun eng werden. Denn wie die Website TMZ.com berichtet, hat die Richterin nun verlangt, dass Lindsay am 20. Mai vor Gericht erscheint; dann soll eine Entscheidung über die Zukunft der Schauspielerin fallen. Die Spannung steigt also, vor allem, weil sich Lohan am 18.5. noch in Cannes befand und ausgiebig feierte …

Auf Journalistenfragen, warum ihre Klientin denn das Entzugsprogramm nicht korrekt absolvierte, antwortete Rechtsanwältin Chapman übrigens: “Ach, das interessiert doch niemanden.” Na dann.

(seitenblicke.at/Foto: dapd)

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