Die GBK hatte nach der Pressekonferenz des Vereins “Gerechtigkeit für Kaprun” am 17. Mai in Salzburg eine Presseaussendung veröffentlicht, in der sie den Aussagen der Teilnehmer des Pressegesprächs widersprachen. Diese Behauptungen seitens der GBK würden “eklatant der vorliegenden Dokumentenlage” entgegenstehen, stellen Keim und Schrettenbrunner in ihren Anzeigen an die StA Heilbronn und Salzburg sowie Europol und das BKA fest.
Die beiden Deutschen führen in ihrer siebenseitigen Anzeige in sieben Punkten aus, wonach sich die GBK nicht entsprechend der vorliegenden Dokumentenlage geäußert hätten. So wären z. B. anders als die GBK behaupten bei der ersten behördlichen Abnahme zur Betriebsbewilligung im Jahr 1993 “die Haushaltsheizlüfter jedenfalls in die Führerstände noch nicht eingebaut gewesen, weil diese zum Zeitpunkt der behördlichen Abnahme lediglich als Modell, nicht aber in der Realität existierten”.
Die umgebauten und unmittelbar vor der zweiten behördlichen Abnahme eingebauten Haushaltsheizlüfter seien installiert worden, als die Züge in Obhut der GBK selbst und nicht mehr in jener der Firma Swoboda waren. Die GBK habe sich selbst und nicht die Firma Swoboda damit beauftragt, die Führerstandheizungen elektrisch anzuschließen.
Ferner wäre der Umbau “des elektrischen Innenraumes der Haushaltsheizlüfter von der GBK gesondert anzubieten, zu beauftragen, zu genehmigen und umzusetzen gewesen”, so die beiden Deutschen. Auch habe die GBK veröffentlicht, “dass für den Betrieb der Standseilbahn, nach der technischen Abnahme durch das Ministerium eine uneingeschränkte eisenbahnrechtliche Betriebsbewilligung erteilt wurde”. Auch diese Aussage widerspreche eklatant der vorliegenden Baugenehmigung und Betriebsbewilligung, die ausdrücklich mehrere Auflagen machten, die bis zur Katastrophe mit 155 Getöteten nicht umgesetzt worden wären, so Keim und Schrettenbrunner.