Nach der Abweisung der US-Verfahren im Juni 2007 habe der Verbund sein Angebot zur Zahlung von weiteren zehn Mio. Euro aus dem Vermittlungskommissionstopf zurückgezogen, “nachdem keine Gefahr mehr aus den Vereinigten Staaten bestanden hatte”. Auch andere Firmen seien nicht mehr bereit gewesen, mehr Geld in den Kommissionstopf einzubezahlen, obwohl die Gletscherbahnen Kaprun AG (GBK) und Generali nunmehr zugegeben hätten, dass weitere 88 Mio. Euro an Versicherungssummen – vor allem für Feuer- und Maschinenbruchversicherungen – vorhanden waren.
Opferangehörige, die nicht aktiv geklagt hätten, “bekamen nur Minimalbeträge ausbezahlt, wurden also dafür sogar bestraft. Familien, die bei den US-Klagen mit dabei waren, bekamen von der Vermittlungskommission als Bestrafung ebenfalls nur minimale Unterhaltszahlungen. Andere, die ‘brav’ waren und nicht in den Vereinigten Staaten klagten, erhielten hohe Beträge”, so Podovsovnik, der sich auf gleich gelagerte Fälle bezieht. Der faire und angemessene Ausgleich sei wohl offensichtlich niemals erzielt worden. Dies wäre schon für sich allein eine “himmelschreiende Schweinerei”, meinte der Jurist.
Aus diesem Grund seien weder die GBK noch die Generali bereit, die Zahlen und Fakten der Vermittlungskommission offen zu legen. Wenn es anders wäre, würden sie die Mittelverwendungen der insgesamt 31,4 Mio. Euro “problemlos offen legen, um mich zum Verstummen zu bringen”, sagte der Opferanwalt. 23,2 Mio. Euro waren an Haftpflichtsumme vorhanden, vier Mio. kamen vom Staat und vier Mio. Euro von der GBK, ausbezahlt wurden im Rahmen der Vermittlungskommission aber nur 13,4 Mio. Euro, erklärte Podovsovnik.
Mittlerweile zeige sich auch ein kleiner Hoffnungsschimmer für ein neuerliches Verfahren in den USA: Bei einer sogenannten “Status Konferenz” in New York hat der Opferanwalt eigenen Angaben zufolge Ende vergangener Woche der Richterin sämtliche neuen Beweise vorgetragen. Diese lassen sich so zusammenfassen: Das Wiederaufnahmeverfahren sei in Österreich trotz neuer Beweise niedergeschlagen worden und es wäre nachgewiesen worden, dass es vor dem Einbau des Heizlüfters konstruktive, elektrische und mechanische Veränderungen durch Zusammenwirken von Siemens (Elektrik bis zum Heizlüfter), Swoboda (Einbau des Heizlüfters) und GBK (Elektrik im Heizlüfter) gegeben hätte. Es habe jedenfalls keinen Produktionsfehler beim Heizlüfter gegeben, und das aggressive Öl hätte nie verwendet werden dürfen.
Die Richterin habe die Informationen aufgenommen und gemeint, es solle ein Wiederaufnahmeantrag aller alten Verfahren gestellt werden – mit all den Behauptungen und neuen Beweisen und diese auch belegt werden. Sie werde sich dann mit all diesen Argumenten genau auseinandersetzen und wenn es dann – wie behauptet – so sei, werde sie über die Wiederaufnahme der US-Verfahren entscheiden, kündigte die Richterin gegenüber Podovsovnik an.