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Maklerprovisionen sollen sinken

Die als zu hoch kritisierten Makler­pro­visionen in Österreich sollen nun gesenkt werden, was den Mietern im Schnitt eine Entlastung von rund 800 Euro bringen würde. Nach dem aktuellen Entwurf zur Maklerverordnung des Wirtschaftsministeriums soll bei unbefristeten und bei über vier Jahren befristeten Mietverträgen die Maklerprovision von bisher drei auf zwei Bruttomonatsmieten gesenkt werden.

Bei unter vier Jahren befristeten Mietverträgen werden die Maklerprovisionen von zwei auf eine Bruttomonatsmiete gesenkt. Dies berichtet die Arbeiterkammer (AK)am Donnerstag in einer Aussendung.

“Das bringt für die Mieter eine Entlastung im Schnitt von rund 800 Euro”, so AK-Präsident Herbert Tumpel. Damit werde ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren Verteilung der Lasten im Sinne der Mieter gesetzt. Für Wohnungskäufer allerdings gebe es keine Entlastung bei der Maklerprovision. Sie bleibe bei 3 Prozent des Kaufpreises. Dies sei angesichts der steigenden Wohnungspreise eine viel zu hohe Belastung. Hier müsse nachgebessert werden, so Tumpel.

Zusätzlich zur Senkung der Maklerprovision soll auch die Provision für Hausverwalter gesenkt werden. Sie durften bisher maximal zwei Bruttomonatsmieten verlangen, in Zukunft nur mehr eine. Bei auf vier Jahre und kürzer befristeten Mietverträgen dürfen Hausverwalter nur mehr eine halbe Bruttomonatsmiete verlangen.

Aber auch nach der jetzt vorgesehenen Senkung bleiben die Maklerprovisionen in Österreich deutlich über dem europäischen Schnitt, kritisiert Tumpel. Im Vergleich zu Deutschland liegen sie um etwa 25 Prozent höher. Dort dürfen als Höchstprovision ebenfalls nur zwei Mieten verlangt werden. Dabei dürfen aber die auf die Mieter überwälzbaren Hausnebenkosten (Verwalterkosten, Versicherungskosten, Grundsteuer, Müll-Wasser-Abwassergebühren u.ä.) nicht eingerechnet werden. In Deutschland dürfen außerdem Hausverwalter, anders als bei uns, überhaupt keine Provision verlangen. Sie können aufgrund ihrer Interessenlage überhaupt nicht als Vermittler auftreten. Dort zählt Wohnungsvermietung zu den Aufgaben der Hausverwaltung und sind durch das Verwaltungshonorar gedeckt.

Die AK verlangt deshalb eine Nachbesserung des Entwurfs: Auch in Österreich sollen die überwälzbaren Hausnebenkosten nicht in die Berechnungsbasis einbezogen werden. Außerdem sollen Hausverwalter künftig keine Provisionen von Mietern verlangen dürfen und die Provisionen für Wohnungskäufer müssen auf 1,5 Prozent des Kaufpreises gesenkt werden.

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