Die EU-Staaten sollten die Richtlinie bis Ende 2009 in nationales Recht ungesetzt haben. Kommen sie der Aufforderung aus Brüssel nicht nach, kann die EU-Kommission Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof erheben.
Die Richtlinie bringt eine Lockerung des Werbeverbots. So dürfen die EU-Staaten innovative Formen wie Split-Screen-Advertising oder Produktplatzierung genehmigen, um Produzenten und Anbietern von Fernsehprogrammen neue Finanzierungsmöglichkeiten zu eröffnen. Die Fernsehsender haben nach Angaben der EU-Kommission außerdem mehr Flexibilität bei der Programmplanung, da die Bestimmungen entfallen, wonach zwischen Werbepausen mindestens 20 Minuten liegen müssen. Bis zum Stichtag haben nur Belgien, Rumänien und Slowakei die vollständige Umsetzung gemeldet.