Transparenzdatenbank: Beschluss wahrscheinlich
Dieser Vorschlag hat das Patt zwischen SPÖ und ÖVP beendet. Die Sozialdemokraten mit Kanzler Faymann an der Spitze wollten ursprünglich der Datenbank nur dann zustimmen, wenn über eine Bund/Länder-Vereinbarung gesichert ist, dass alle Länder mitmachen. Nur so könne der Sinn der Datenbank erfüllt werden, dass mit ihr Doppelförderungen entdeckt werden, argumentierte die SPÖ.
Die ÖVP wiederum vermutete, dass einzelne SP-geführte Länder damit das Gesamtprojekt zu Fall bringen könnten. Der Kompromiss sieht nun vor, dass die Datenbank des Bundes zwar eingerichtet, dann aber nur für jene Länder geöffnet wird, die ihre Förderungen einspeisen. Das bedeutet, dass etwa die Kärntner Bürger Einblick in ihre Förderungen erhalten, weil ihre Landesregierung das Projekt unterstützt, die Wiener aber nicht, wenn ihre Landespolitik das Transferkonto ablehnt.
Der Nachteil für die ablehnenden Länder wäre, dass sie dann auch nicht über Doppelförderungen informiert würden. Diese abzustellen, würde wohl so manches Bundesland budgetär entlasten. Gleiches gilt natürlich auch für den Bund. Wie man sich dann einigt, wer die Förderungen kürzt, wird mit Sicherheit noch einiges an Verhandlungen bedürfen.
Grundsätzlich ist vorgesehen, dass in die Datenbanken alle Förderungen eingespeist werden, ob jetzt im Sozialbereich (z.B. Mietkostenzuschuss, Familienbeihilfe), im Wirtschaftsbereich (Unternehmensförderungen) oder im Landwirtschaftssektor (sowohl EU- als auch nationale Agrarförderungen). Zusätzlich integriert werden auch steuerliche Vorteile für Konzerne und Stiftungen, etwa aus der Gruppenbesteuerung.
Einblick erhält zunächst der Geförderte selbst (plus Informationen, wo er noch Förderungen lukrieren könnte), in anonymisierter Form aber auch die Politik. Ministerien sollen nach einem entsprechenden Beschluss des Ministerrats auf Förderungen ganzer Gruppen zugreifen können. Gleiches gilt auch für die Länder, die – zumindest nach SPÖ-Lesart – erst nach einem vom Bund genehmigten Ansuchen die Förderdaten abrufen können. Zu erwarten ist, dass auch der jeweilige Sachbearbeiter einen Zugriff bekommt, wenn von einem Bürger oder Unternehmen eine Förderung beantragt wird. Wie dies genau funktioniert, ist noch datenschutzrechtlich abzuklären.
Technisch abgewickelt werden soll die Datenbank vom Bundesrechenzentrum (BRZ), das im Finanzministerium angesiedelt ist. Das BRZ betreibt schon jetzt die Plattform “Finanz Online”, über die man seine Steuererklärung via Internet erledigen kann.
Vom Prozedere her ist kommende Woche im Nationalrat der Beschluss eines (noch unverbindlichen) Entschließungsantrages vorgesehen. Ein Begutachtungsentwurf mit dem genauen Gesetzestext wird erst im Herbst vorliegen. Als Start für die Datenbank war zuletzt April kommenden Jahres im Gespräch.