ÖH will neue Hürden an WU bei VfGH anfechten
Ab dem kommenden Wintersemester müssen demnach die Studienanfänger der beiden Bachelor-Studien (Wirtschaftsrecht bzw. Wirtschafts- und Sozialwissenschaften) zunächst vier bestimmte Prüfungen absolvieren, bevor sie zu allen anderen Prüfungen der Studieneingangsphase antreten dürfen. Um zu allen anderen Prüfungen der Studieneingangsphase anzutreten, müssen ab dem kommenden Wintersemester zunächst die Prüfungen “Einführung in die Betriebswirtschaftslehre”, “Mathematik”, “Grundlagen der Volkswirtschaftslehre I” und “Wirtschaft im rechtlichen Kontext – Europäisches und öffentliches Wirtschaftsrecht I” abgelegt werden.
Insgesamt sind je nach Studienzweig 14 bzw. 15 Prüfungen in der Studieneingangsphase zu bestehen. Von der Änderung betroffen sind nicht nur die Studienanfänger ab dem kommenden Studienjahr, sondern auch alle Studenten, die bisher noch keine einzige der vier künftigen Einstiegsprüfungen bestanden haben.
Die vier vorab zu absolvierenden Prüfungen führen nach Ansicht der Hochschülerschaft (ÖH) aber “kaum zu einer inhaltlichen Vorbereitung auf die danach verbleibenden Prüfungen”. “Aus unserer Sicht geht es bei dieser neuen Sequenzierung daher nur darum, eine weitere Hürde für die Studierenden zu errichten im Glauben, damit Ressourcen einsparen zu können”, so der Vorsitzende der ÖH an der WU, Stefan Kilga, in einer Aussendung. Für neue Studierende werde diese Verschärfung zu noch stärkeren Verzögerungen und Qualitätsverlusten im Studium führen. Für die ÖH ist die Verschärfung der Studieneingangsphase eine “gesetzwidrige Zugangsbeschränkung”, die nur den Sinn habe, “noch mehr Studierenden das Weiterkommen zu erschweren”.