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IG-L: Fahrverbote in Umweltzonen kommen

©bilderbox.at (Symbolbild)
Der Nationalrat hat am Freitag mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP eine Novelle des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) beschlossen. Die Landeshauptleute können damit künftig in Feinstaub-Sanierungsgebieten (Umweltzonen) bei Grenzwertüberschreitungen den Kfz-Verkehr beschränken. Neu ist auch ein Grenzwert für den besonders kleinen Feinstaub (PM2,5).

Fahrverbote werden folgen
Für die Umweltzonen -  eine erste wird es voraussichtlich in Graz geben -  braucht es allerdings auch noch eine Verordnung, der die Einstufung von Fahrzeugen nach Emissionswerten bundesweit einheitlich regelt und entsprechende Plaketten vorschreibt. Wo es zu viel Feinstaub- Belastung gibt, können Landeshauptleute dann künftig Fahrverbote in Umweltzonen erlassen. Generell ausgenommen bleiben nun doch Behindertenfahrzeuge – ein entsprechender Abänderungsantrag wurde angenommen.

Berlakovich verteidigt IG-L
Umweltminister Niki Berlakovich (ÖVP) verteidigte das Gesetz. Feinstaub sei unsichtbar, aber hoch gefährlich, das IG-L das zentrale Instrument zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Dass die Regelung Einschränkungen für alte Autos und Industrieanlagen bringt, ist für seinen Parteikollegen Hermann Schultes kein Problem. “Wertschöpfung kommt nur aus dem Fortschritt und nicht aus der Verteidigung der alten Stinker”, betonte er.

Kritik der Opposition
Auch Petra Bayr (SPÖ) sah einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, viele Ausnahmen etwa für umweltbelastende Baumaschinen würden nun gestrichen. Christiane Brunner von den Grünen wertete das Gesetz dagegen als nicht ausreichend, es biete zu wenig Schutz für Umwelt und Bevölkerung. Ablehnung kam auch von FPÖ und BZÖ. Die IG-L-Novelle sei “ein Anschlag auf die Wirtschaft und auf die sozial Schwächeren dieses Landes”, so Mario Kunasek (FPÖ). Rainer Widmann (BZÖ) meinte, die Umweltzonen würden kaum bis gar nichts bringen, brächten aber Einschränkungen für nur wenige Jahre alte Fahrzeuge.

Aufkleber soll Abgasklasse kenntlich machen
Für die Schaffung von sogenannten Umweltzonen mit dem Ziel, abgasreiche Fahrzeuge einschränken zu können, wurden einheitliche Standards festgelegt. In einer entsprechenden Verordnung sollen vom Minister bundeseinheitliche Vorgaben zur Kennzeichnung von Fahrzeugen nach Abgasklassen eingeführt werden. Vorgesehen ist ein Aufkleber am Fahrzeug, auf dem u.a. die Euro- Abgasklasse  abgelesen werden kann. Neben der Luftschadstoffreduktion soll dadurch auch ein Anreiz geschaffen werden, auf moderne abgasarme Fahrzeuge umzusteigen.

Erstmals soll es auch ein Grenzwertsystem für den Feinstaub PM 2,5 geben. Diese superfeinen Partikel gelten als besonders gesundheitsschädlich.

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