Eine Fluggesellschaft könne behinderte Passagiere nicht mit Verweis auf Sicherheitsregeln zurückweisen, betonte der Staatssekretär.
Andere Fluggesellschaften hätten bereits Lösungen gefunden. Die französische Antidiskriminierungsbehörde kritisierte, dass es noch immer keine einheitlichen Regeln für den Umgang mit behinderten Passagieren gebe.
In beiden Fällen handelte es sich um querschnittsgelähmte Passagiere, die Easyjet beim Einchecken nicht an Bord lassen wollte. Die Fluggesellschaft argumentierte, dass sie sich nicht alleine bewegen könnten. In einem Fall verlangte sie eine Begleitperson, obwohl der Betroffene betonte, dass er keine Hilfe brauche. Easyjet lehnte es ab, einen anderen Passagier als Begleitperson zu akzeptieren. Im Juni hatte es bereits einen ähnlichen Fall gegeben.