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Verfassung gilt für alle

(VN) - Bundespräsident Fischer und VfGH-Chef Holzinger nehmen Regierung in die Pflicht.

Mahnende Worte in Sachen Verfassung und Budget, Justiz und Reformen an die Bundesregierung gab es am Wochenende von „höchster Stelle“. Zu den Regierungsplänen, das Budget erst im Dezember vorzulegen, betonte Bundespräsident Heinz Fischer, die Verfassung sei „die Richtschnur, die für alle gilt“. In der Regierung gebe es derzeit Nachdenklichkeit. „Wir sind am Rubikon des 22. Oktober noch nicht angelangt“, formulierte Fischer. Finanzminister Pröll habe zuletzt diesbezüglich „bemerkenswert flexibel formuliert“. Zur Frage, ob die verspätete Vorlage des Budgets verfassungswidrig sei, verwies Verfassungsgerichtshofpräsi­dent Gerhart Holzinger ge­s­tern in der Pressestunde darauf, dass die verfassungsrechtliche Regelung „eindeutig“ sei. Er erwarte sich in Sachen Verfassungsreform von den „wahren Machtakteuren“ des Landes „Mut zur Tat“. Regierung und Länder sollen sich in einem Konklave zusammensetzen, bis weißer Rauch aufsteigt.

“Mut zur politischen Tat”

Die „Machtakteure“ in diesem Land – Bundesregierung und Landeshauptleute – sollten „Mut zur politischen Tat“ zeigen, sich an einen Tisch setzen und solange in einem Konklave tagen, bis weißer Rauch aufsteige. Das forderte gestern Verfassungsgerichtshofpräsident Gerhart Holzinger in der ORF-Pressestunde.

Dringende Reformen

Dies betreffe dringende Reformen wie die Schule und das Gesundheitssystem. Weitere Kommissionen und Arbeitsgruppen würden nichts bringen. Die politische Realität sehe anders aus, sei historisch gewachsen. Das Thema Schulverwaltung bzw. die heiß diskutierten Frage der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern sei ein gutes Beispiel für Doppelgleisigkeit, erklärte Gerhart Holzinger. Wem die Kompetenz in Sachen Schulverwaltung letztlich übertragen wird, sei „völlig gleich“, so Holzinger, dies sei einer „politische Frage“. Die Verfassung sei in der Frage Bund oder Land weder „Fisch noch Fleisch“. Das fördere diese Doppelgleisigkeiten und erzwinge den Kompromiss.

Kritik an Justiz verständlich

Die Kritik an der Justiz in „glamourösen Fällen“ versteht der Chef des Verfassungsgerichtshofes. Manche Wirtschaftsverfahren dauerten schon zehn Jahre. Anzeigen seien liegen geblieben oder verjährt. Teils liege das am „Management“, wie die Verlagerung vom Untersuchungsrichter zur Staatsanwaltschaft oder der Rolle des Staatsanwaltes als „Einzelkämpfer“. Das Weisungsrecht der Minister sieht Holzinger gelassen, irgendwer müsse dem Parlament gegenüber verantwortlich sein. Zur Frage, ob die von der Regierung geplante verspätete Vorlage des Budgets im Dezember verfassungswidrig ist, verwies Holzinger einmal mehr darauf, dass die verfassungsrechtliche Regelung „eindeutig“ sei. Darin sei davon die Rede, dass die Bundesregierung spätestens zehn Wochen vor dem neuen Finanzjahr einen Entwurf für ein Bundesgesetz vorzulegen habe. Zur politischen Diskussion wollte sich Holzinger nicht äußern. Er betonte lediglich, dass sich alle Staatsorgane, „nach Punkt und Beistrich“ an die Verfassung zu halten haben. Zum Thema Kärntner Ortstafeln erklärte Präsident Holzinger, er sei optimistisch, dass sich der Rechtsstaat durchsetze, er verwies darauf, dass ja das jüngste Erkenntnis des VfGH bezüglich der Ortstafeln in Bleiburg umgesetzt worden sei.

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