Die Konjunktur sei noch nicht so stabil wie gewünscht, “es gibt kein Argument gegen die Verlängerung um zumindest ein Jahr”, erklärte Wallner nach der Sitzung der Landesregierung. Die Verordnung wurde im vergangenen Frühjahr zur Konjunkturbelebung erlassen und ist bis Jahresende befristet.
Nach der derzeit gültigen Verordnung können Aufträge bis zu 100.000 Euro freihändig vergeben werden, zuvor lag die Grenze bei 40.000 Euro. Bei “nicht offenen Verfahren” gilt ein Grenzwert von 1 Mio. Euro, der anstelle der Marke von 120.000 Euro eingeführt wurde. Beim “nicht offenen Verfahren” wird ohne Bekanntmachung eine bestimmte Zahl geeigneter Unternehmer eingeladen, ein Angebot zu legen.
“Diese Verordnung hat insbesondere Klein- und Mittelbetriebe in Vorarlberg einen einfachen Zugang zu öffentlichen Vergaben und Aufträgen ermöglicht”, betonte Wallner. Er erklärte, dass seit Inkrafttreten der Verordnung zusätzliche Direktvergaben mit einem Volumen von 3,7 Mio. Euro an Vorarlberger Unternehmen getätigt worden seien, im Bereich der “nicht offenen Verfahren” mache die Steigerung an Aufträgen für Vorarlberger Firmen 7,3 Mio. Euro aus. Sollten für die Verlängerung der Verordnung Gespräche mit Brüssel notwendig sein, so solle man diese “zügig führen”, forderte der Landesstatthalter.