“Wenn jetzt ab nächsten Mai acht, neun EU-Beitrittsländer uneingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, brauchen wir eine klare Regelung für die Drittstaaten”, sagte ÖGB-Präsident Erich Foglar. “Ich würde das eine nicht als Preis des anderen, sondern als logische Ergänzung verstehen.” Zum Lohndumping wiederum sagte Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl: “Die Frage des Lohn- und Sozialdumping betrifft nicht nur die Arbeitnehmer sondern genauso die Wettbewerbsfähigkeit korrekt handelnder Unternehmer.”
Als Gegenstück zur Arbeitsimmigration Hochqualifizierter einigten sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter auf ein Gesetz gegen Sozial- und Lohndumping, das befürchtete Auswirkungen der Öffnung des österreichischen Arbeitsmarkts gegen Osteuropa (1.5.2011) hintanhalten soll. Im Zentrum steht der Wunsch, die kollektivvertraglich vereinbarten österreichischen Mindestlöhne abzusichern. In Zukunft soll die “Unterentlohnung” in Österreich beschäftigter Unselbstständiger zum Straftatbestand gemacht werden und zu einer Verwaltungsstrafe führen können. Noch offene technische Fragen gibt es laut Leitl bei der Entsendung ausländische Arbeitskräfte nach Österreich.