Gegen 3.00 Uhr war der Mann von der Polizei angehalten worden. Ein Alkotest ergab einen Wert von 1,68 Promille. Der Mann bekam eine Geldstrafe von 1.600 Euro aufgebrummt, außerdem wurde ihm der Führerschein abgenommen. Das hinderte ihn jedoch nicht daran die Fahrt fortzusetzen.
Um 3.35 Uhr erfolgte schließlich die zweite Anhaltung durch die Polizei. Abermals stellten die Beamten die Alkoholisierung des Lenkers fest und verhängten ein Bußgeld von weiteren 2.000 Euro. Doch damit nicht genug: Da der Mann ja seit 35 Minuten ohne Führerschein unterwegs war, kamen noch 363 Euro hinzu.
Unter diesen Umständen könne laut VwGH “entgegen den Beschwerdebehauptungen (des Lenkers, Anm.) keine Rede davon sein, dass ein sogenanntes ‘fortgesetztes Delikt’ und daher nur eine einzige Verwaltungsübertretung vorliegen würde. Zu Recht wurden die drei Delikte gesondert geahndet”.