Ob noch heuer eine Anklage erhoben wird und gegen welche Personen, konnte Feichtinger nicht sagen. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft wurden heuer drei Hausdurchsuchungen durchgeführt, 16 Konten geöffnet und rund 30 Zeugen einvernommen. Sichergestellt wurden auch ein Computer, ein Wertpapierdepot und ein Fahrzeug. Einige Häuser dienen offenbar als Wertsicherungen.
Die Beschuldigten haben die Vorwürfe bisher bestritten. Unter Betrugsverdacht stehen der entlassene Osterfestspiel-Geschäftsführer Michael Dewitte – er soll zu Unrecht 2,1 Mio. Euro an Honoraren, Provisionen und Pauschalen kassiert haben – und der ehemalige Technische Direktor der Sommerfestspiele, Klaus K. Er selbst und ihm nahestehende Unternehmen sollen von Juli 1999 bis Juli 2008 Leistungen von über 2,4 Millionen Euro an die Osterfestspiele abgerechnet haben. Eine Genehmigung der Sommerfestspiele lag dafür nicht vor.
In Untreue-Verdacht geraten sind ein Salzburger Rechtsanwalt, der Zwei-Prozent-Eigentümer der Osterfestspiel-Gesellschaft war, sowie dessen Kanzleipartner. Weiters Verdacht wegen Untreue bzw. Beihilfe zur Untreue erhoben wird gegen eine Angehörige Dewittes, gegen einen Geschäftsführer einer Wiener Steuerberatungskanzlei und einen Beschäftigten einer Steuerberatungsfirma, gegen einen Mitarbeiter einer Veranstaltungs- und Marketingfirma in Nürnberg (D) sowie gegen eine Buchhalterin, die Protokollchefin und den kaufmännischen Direktor der Salzburger Festspiele. Gegen eine weitere Person wird wegen fahrlässiger Krida ermittelt.
Den offenbar entstandenen Millionenschaden wollen sich die Osterfestspiele auf dem Zivilrechtsweg zurückholen. Gegen Dewitte fand bereits eine Verhandlung am Salzburger Arbeits- und Sozialgericht statt. Verhandelt wurde auch schon gegen die Buchhalterin, und zwar am Salzburger Landesgericht. Von ihr wird rund 500.000 Euro Schadenersatz gefordert, wie Rechtsanwalt Alfred Hammerer gegenüber der APA erläuterte. Sie habe im Zuge der monatlichen Lohnverrechnung Dewitte all die Beträge auszahlen lassen, die nicht den Vertragsgrundlagen entsprochen hätten. Dieselbe Summe wurde gegen eine Wirtschaftsprüfungskanzlei am Wiener Handelsgericht geltend gemacht, auch hier fand bereits eine Verhandlung statt. Die Prüfer hätten sich nicht daran gestoßen, dass diese Auszahlungen für Provisionen, Reise- und Extrakosten nicht im Dienstvertrag vereinbart gewesen seien, lautet der Vorwurf.
In Vorbereitung sind zwei weitere Schadenersatzklagen. Gegen Klaus K. und den Salzburger Rechtsanwalt. Klagegrundlage bei K. ist der Ergänzungsbericht der Audit Services Austria über die Osterfestspiele. Demnach soll der Technische Direktor der Sommerfestspiele dem Osterfestival bereits seit 1999 Rechnungen über insgesamt rund 2,4 Millionen Euro gelegt haben. Das Geld sei an K. oder ihm nahestehende Firmen ohne Rechtsgrundlage ausbezahlt worden. Die zivilrechtlich geforderten Schadenersatzbeträge an die einzelnen Personen könnten aber nicht addiert werden, “sie überschneiden sich teilweise”, erklärte Rechtsanwalt Hammerer.