Das OLG bestätigte die Einschätzung der ersten Instanz, wonach bei Elsner weiter Fluchtgefahr gegeben und die Fußfessel grundsätzlich nicht geeignet ist, diese zu bannen. “Die Fluchtgefahr ist noch immer so bedeutend, dass diese durch einen elektronisch überwachten Hausarrest nicht beseitigt werden kann”, erläuterte OLG-Sprecher Leo Levnaic-Iwanski im Gespräch mit der APA.
Elsners Rechtsvertreter überlegen nun, ob sie einen weiteren Enthaftungsantrag einbringen sollen, um den 75-Jährigen vor seiner Berufungsverhandlung in der BAWAG-Causa auf freien Fuß zu bekommen. Da diese bereits in sechs Wochen stattfindet – der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Gerichtstag auf den 22. und 23. Dezember anberaumt – ist dies eher unwahrscheinlich.
“Was einen neuen Enthaftungsantrag betrifft, sind wir derzeit noch unschlüssig und sondieren die Lage. Im Hinblick auf die zeitliche Nähe des Rechtsmittelverfahrens erscheint es nicht unbedingt sinnvoll, die Haftfrage konfrontativ durchzuführen”, meinte Verteidiger Jürgen Stephan Mertens gegenüber der APA. Andererseits wäre es natürlich wünschenswert, wenn der gesundheitlich angeschlagene 75-Jährige aus der U-Haft käme, “damit er sich erholen kann und dann verhandlungsfähig ist”, gab Elsners Rechtsbeistand zu bedenken.
Grundsätzlich hält Mertens die dem Ex-BAWAG-Chef verwehrte Fußfessel für “rechtsstaatlich bedenklich”, da die Staatsanwaltschaft Wien dem elektronisch überwachten Hausarrest ursprünglich zugestimmt hatte: “An sich sind mit der Anklagebehörde und dem Gericht zwei Gewalten nötig, um jemanden in Haft zu behalten. Wenn die eine die Anhaltung für nicht mehr erforderlich hält, ist die weitere Inhaftierung systemwidrig.”
Helmut Elsner ist im Juli 2008 im BAWAG-Prozess wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden, wobei die Generalprokuratur vor kurzem das Urteil der damaligen Richterin und nunmehrigen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner recht harsch “zerpflückt” und dem OGH die Aufhebung einzelner Untreue-Fakten, des Betrugsfaktums sowie der vom Erstgericht angenommenen Bilanzfälschung empfohlen hat. Elsner befindet sich seit Februar 2007 in U-Haft und ist der einzige von den in erster Instanz zu teilweise langjährigen Haftstrafen abgeurteilten früheren BAWAG-Entscheidungsträgern, der bisher das Haftübel verspürt hat.