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Erfolg für Gerichtspsychiater Haller

Bregenz/Innsbruck - Der renommierte Vorarlberger Gerichtspsychiater Reinhard Haller hat am Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) in einem Berufungsprozess rund um seine Gutachtertätigkeit einen Erfolg verbuchen können. Das OLG erkannte im erstinstanzlichen Verfahren am Landesgericht Innsbruck Verfahrensmängel und wies den Prozess erneut dem Erstgericht zu.
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Grund für die gerichtliche Auseinandersetzung ist eine Behauptung des klinischen Psychologen und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Klaus Burtscher, der im Juli 2009 gegenüber der Wochenzeitung “Die Furche” Hallers Untersuchungsmethoden angeblich als “völlig veraltet” bezeichnet haben soll. Anlass für diese Aussage war eine von Haller erstellte Gefährlichkeitsprognose über den Langzeithäftling Juan Carlos Chmelir, der seit über 30 Jahren im Gefängnis sitzt.

Haller wollte diesen Vorwurf nicht auf sich sitzen lassen und klagte Burtscher auf Unterlassung und Widerruf seiner Behauptungen. In erster Instanz am Landesgericht Innsbruck wurden die Anträge des anerkannten Gutachters jedoch zur Gänze abgewiesen. Hallers Anwalt Rami hielt damals das Gerichtsurteil für “rechtlich verfehlt”.

Das Oberlandesgericht Innsbruck entschied nun, dass der Prozess am Erstgericht erneut zu führen ist. Laut Rami hat das OLG im Wesentlichen zwei Verfahrensmängel erkannt. Zum einen sei bei der ersten Verhandlung ein unabhängiger Sachverständiger nicht zugelassen worden, der die Wissenschaftlichkeit der von Haller verwendeten Methoden hätte bekräftigen können.

Zum zweiten gehe es um die genauen Äußerungen von Burtscher gegenüber der Wochenzeitung. Dazu wird nun auch der zuständige Redakteur aussagen müssen. In der ersten Instanz war dies noch abgelehnt worden.

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