“Heute ist ein großer Tag für die Kinder”, betonte hingegen Familienstaatssekretärin Verena Remler (V). Es sei “nicht richtig”, die Bedeutung des Gesetzes kleinzureden oder schlechtzureden. Der Kern der Konvention werde gewährleistet. Der von den Grünen kritisierte Gesetzesvorbehalt sei nationaler und internationaler Standard. ÖVP-Verfassungssprecher Wilhelm Molterer wies die Kritik der Grünen, dass nicht die gesamte UN-Konvention in die Verfassung gehoben wird, zurück: Laut Konvention wäre es etwa möglich, dass Kinder ab 15 Jahren zu militärischen Einsätzen einberufen werden können – “Wollen Sie das? Wir wollen das nicht.”
SPÖ-Staatssekretär Josef Ostermayer betonte, man müsse ganz besonders darauf achten, was in die Verfassung aufgenommen wird und die Sinnhaftigkeit prüfen – Glawischnigs Kritik konnte er nicht nachvollziehen. Alles aus der Konvention zu übernehmen würde möglicherweise Missverständnisse auslösen. Vieles, wie das Recht auf Bildung, sei in Österreich ohnehin schon geregelt, meinte SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann.
“Wir machen mit, weil es Sinn macht”, meinte FPÖ-Verfassungssprecher Harald Stefan zur Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung. Allerdings sage die politische Realität etwas anderes, als dass Kinder und Familien in den Mittelpunkt gestellt würden, kritisierte er im Zusammenhang mit den Einsparungen im Familienbereich zur Budgetsanierung. Die Mängel beim Schutz der Kinder seien außerdem nach wie vor groß, verwies er auf den Fall Cain. Stefans Parteikollegin Anneliese Kitzmüller forderte eine Reform der Jugendwohlfahrt. Auch hofft die FPÖ weiterhin auf eine automatische gemeinsame Obsorge. Stefan betonte, dass man zum Gesetzesvorbehalt bei den Kinderrechten stehe, da sonst Kinder missbraucht werden könnten, um Abschiebungen zu verhindern.
Das BZÖ stimmte ebenfalls zu, nutzte die Debatte aber wie die FPÖ für die Forderung nach einer Reform des Kinder- und Jugendwohlfahrtsgesetzes. Familiensprecherin Ursula Haubner verlangte eine uneingeschränkte Anzeigenpflicht und mehr Geld für die Kinder- und Jugendwohlfahrt. Justizsprecher Ewald Stadler nannte u.a. die Fälle Cain und Luca – der 17 Monate alte Luca, der 2007 nach Misshandlungen gestorben ist, könnte noch leben, wenn die Sozialarbeiterin verpflichtet gewesen wäre, Anzeige zu erstatten, meinte Stadler.
Remler sieht in diesem Thema zunächst eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es gebe auch einen Entwurf für ein neues Jugendhilfegesetz und sie appelliere an die Länder, diesem zuzustimmen. Sie werde sich dafür einsetzen, ein Gespräch mit den Zuständigen aus den Landesregierungen sei für Februar geplant.
Zu Beginn der Debatte, die von zahlreichen Zwischenrufen geprägt war, sorgte die Opposition für Unverständnis bei den Regierungsparteien. Der BZÖ-Abgeordnete Herbert Scheibner stellte einen Antrag, Bundeskanzler Werner Faymann (S) und Familienminister Reinhold Mitterlehner (V) herbeizuholen – er halte es für Geringschätzung, dass diese von den Staatssekretären Ostermayer und Remler vertreten werden. Grüne und FPÖ gaben Scheibner diesbezüglich Recht. ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf konnte das Ansinnen nicht nachvollziehen und verwies auf die Geschäftsordnung. Auch SPÖ-Klubobmann Josef Cap verstand die Initiative nicht – der Antrag wurde abgelehnt.
Im Vorfeld des Beschlusses hatten die Jugendorganisationen am Donnerstagvormittag vor dem Parlament mit einer Aktion auf das “Lotteriespiel mit den Kinderrechten” hingewiesen: Jugendliche aus verschiedenen Mitgliedsorganisationen – darunter auch die Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs, die Katholische Jugend und die Katholische Jungschar – zogen aus einem Pool von 45 Kinderrechten aus der Kinderrechtskonvention jeweils sechs Kinderrechte-Kugeln, um die aktuelle punktuelle Auswahl von Kinderrechten für eine Aufnahme in der Verfassung aufzuzeigen.
Für den KFÖ ist die verfassungsrechtliche Verankerung der Kinderrechte zwar ein “wichtiger symbolischer erster Schritt”, es müssten jedoch weitere Verbesserungen folgen, so KFÖ-Präsident Clemens Steindl. Auch fehle dem Familienverband die Gewährleistung der materiellen Absicherung von Kindern, eine Festschreibung des Rechts auf Gesundheit und Bildung sowie besondere Schutzvorschriften für Kinderflüchtlinge. Der KFÖ kündigte in diesem Zusammenhang an, dass man in absehbarer Zeit evaluieren werde, “ob der heutige Beschluss positive praktische Auswirkungen auf die Lebenswelt der Kinder gebracht hat.”