Griechenland-Abschiebungen: Urteil gilt für alle EU-Staaten
Formell gelte das Urteil für Belgien und Griechenland, de facto sage der Gerichtshof aber, dass die Lebens- und Haftbedingungen in Griechenland menschenunwürdig seien und es keine Asylverfahren gebe – das gelte für alle EU-Staaten, erklärte Nowak in der “ZiB 2” am Freitag.
Österreich würde auch Gefahr laufen, verurteilt zu werden, wenn es weiterhin nach Griechenland abschiebt, meinte Nowak sinngemäß. Er habe bei einer Mission im Vorjahr als damaliger österreichischer UN-Sonderberichterstatter für Folter in Griechenland genau diese Zustände vorgefunden und einen dringenden Appell gerichtet, nicht nach Griechenland abzuschieben, sondern selbst ins Verfahren einzusteigen. Das Asylsystem in Griechenland sei generell zusammengebrochen.
Angesprochen darauf, dass Griechenland aufgrund seiner geografischen Lage mit überdurchschnittlich viele Asylwerbern konfrontiert ist, meinte Nowak, das ganze System Dublin II sei “extrem unfair” und sollte “grundlegend überdacht” werden. Es sollten auf europäischer Ebene ein gemeinsames Asylverfahren und eine gemeinsame Asylbehörde geschaffen werden.
Auch der Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk erklärte, solange sich die Verhältnisse in Griechenland nicht nachhaltig ändern, sollte es keine Abschiebungen nach Griechenland geben.