Streusplitt sorgt für juristischen Streit

Der Winter legt im Augenblick eine Pause ein, das Tauwetter bringt auch ein altbekanntes Problem ans Tageslicht: Der ausgebrachte Streusplit wird nicht beseitigt, weil sich niemand dafür zuständig fühlt. Aufgrund einer Gesetzeslücke sehen sich weder Hauseigentümer noch private Räumungsfirmen dafür verantwortlich, für Ordnung zu sorgen.
Gesetz wird novelliert
Für Umweltstadträtin Ulli Sima ist die Lage klar. Sie lässt durch eine Sprecherin ausrichten, dass die Hauseigentümer kehren müssen. Bis zum kommenden Winter soll die Gesetzeslücke die wieder einmal für Wirbel sorgt, geschlossen sein.
Die Stadt Wien hat im vergangenen Jahr die privaten Räumungsfirmen gestraft, da sie den Split nicht zügig genug entfernt haben. Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) hat diese Strafe aber wieder aufgehoben. Nicht die Räumungsfirmen, sondern die Hauseigentümer wären zu bestrafen, heißt es vom UVS. In weitere Folge belangte die Stadt die Hauseigentümer, diese Bestrafung wurde aber wiederum vom UVS aufgehoben, da die Hauseigentümer den Split ja nicht selbst ausgebracht hatten, hieß es in der Urteilsbegründung.
Die Stadt Wien will nun trotz der Unklarheit die säumigen Hausbesitzer strafen. Die Juristen der Umweltabteilung überarbeiten zudem das Gesetz, damit die Lücke bis kommenden Winter geschlossen ist.