Von Gerold Riedmann und Jörg Stadler
Vorarlberger Nachrichten
Der Bürgermeister, der im Oktober von sich aus die Öffentlichkeit über seine Vizebürgermeisterin Erika Burtscher informieren ließ, bestritt stets eine Vergewaltigung, es gilt die Unschuldsvermutung. In der Anklageschrift, die VN berichteten, wird Berchtolds Standpunkt insofern beschrieben, als dass er den Kontakt zu der Frau bestätigte, es sich jedoch um leidenschaftlichen Sex ohne Zwang, wie bereits in den Jahren zuvor gehandelt habe.
Der Prozess dürfte heute aller Voraussicht nach unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen. Berchtolds Verteidiger Karl Rümmele bestätigte einen entsprechenden Antrag auf Nachfrage: Aufgrund der Sensibilität der geschilderten Fakten und der Prominenz des Angeklagten halten wir einen Ausschluss der Öffentlichkeit für gerechtfertigt. Aus Gerichtskreisen erfährt man, dass dies unter Umständen schon vor Verlesung der Anklageschrift passieren könnte.
Rechtsanwalt Martin Mennel, Vertreter des mutmaßlichen Opfers, spricht sich jedenfalls gegen einen Ausschluss aus, auch wenn er eine solche Entscheidung nicht direkt beeinspruchen könnte: Die Öffentlichkeit wird durch den Bürgermeister benutzt, weil er sie nur teilweise informiert. Deshalb will das Opfer, dass die Öffentlichkeit umfassend informiert wird.
Spätestens zur Verkündung des Urteils in dem bis 18 Uhr angesetzten Prozess ist die Öffentlichkeit nach Strafprozessordnung wieder zuzulassen. Justizinsider gehen mittlerweile jedoch von einer Vertagung aus. Die Verhandlung wurde ambitioniert auf acht Stunden angesetzt. Auf Basis der bisherigen Beweisanträge, sagt zwar Gerichtssprecher Reinhard Flatz den VN, wäre ein Urteilsspruch innerhalb der angesetzten Zeit möglich.
Jedoch ist im Gespräch, dass weitere Zeugen geladen werden könnten unter anderem sollen weitere führende Stadtpolitikerinnen und Stadtpolitiker auf der Liste stehen. Dazu wollte sich Berchtold-Anwalt Karl Rümmele gestern nicht äußern. Er hofft, dass Richterin Claudia Egger den Prozess nicht vertagt: Ich glaube, es liegt im Interesse aller Beteiligten, dass die Angelegenheit einem schnellen Ende zugeführt wird. Noch nicht klar ist, ob Berchtolds mutmaßliches Opfer zum Schöffenprozess erscheinen wird. Zwang dazu besteht jedenfalls nicht, da die Frau im Herbst kontradiktorisch vernommen wurde. Bei einer kontradiktorischen Vernehmung wird das Opfer per Video vernommen, damit der Beschuldigte nicht direkt mit ihr zusammentrifft. Der Beschuldigte hat ein Fragerecht, kann so auch Fragen stellen, die wiederum per Bildschirm zum Opfer übertragen werden.