Die Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative kann voraussichtlich im ersten Halbjahr 2012 in Kraft treten. Damit werde das Instrumentarium für eine breite politische Beteiligung der Bevölkerung in der EU ganz maßgeblich verbessert, sagt Landeshauptmann Sausgruber: “Das ist ein sehr guter Schritt in Richtung direkte Demokratie.”
Laut dem vorliegenden Beschluss werden für das Vorliegen einer gültigen Bürgerinitiative insgesamt eine Million Unterstützungserklärungen aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten erforderlich sein. Der Schwellenwert für die Beteiligung eines Mitgliedstaates wird proportional zu dessen Mitgliederzahl im Europäischen Parlament festgelegt. Das heißt, für Österreich wären 12.750 Unterschriften notwendig.
An einer Bürgerinitiative können Unionsbürgerinnen und -bürger teilnehmen, die das in ihrem Staat gültige Mindestalter zur aktiven Wahl des Europäischen Parlaments haben. Auch auf diese Bestimmung hat Vorarlberg großen Wert gelegt, betont Landtagspräsidentin Mennel: “Dass das in Österreich auf 16 Jahre gesenkte Wahlalter auch für die Bürgerinitiative beibehalten wird, ist uns sehr wichtig. Alles andere wäre demokratiepolitisch bedenklich.”