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Erste Empfehlungen der Expertenkommission

Bregenz - Die Mitarbeiter der Vorarlberger Jugendwohlfahrt sollten bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung einen erweiterten Zugriff auf das Strafregister erhalten sowie Einträge im kriminalpolizeilichen Aktenindex (KPA), in der Gewaltschutzdatei und im Melderegister abfragen können. Das sind einige der Empfehlungen, die die Expertenkommission der Landesregierung nach dem Fall Cain erarbeitet hat.
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In dem Bericht, der der APA vorliegt, sind die Informationsflüsse im Fall Cain aufgelistet, die der Öffentlichkeit im Wesentlichen bekannt sind. Daraus leitete die Kommission unter Leitung von Landesamtsdirektor Günther Eberle bereits 14 Verbesserungsvorschläge ab. Derzeit könne die Jugendwohlfahrt etwa nicht auf den KPA zugreifen, ebenso nicht auf haushaltsbezogene Angaben im Melderegister und auf die Gewaltschutzdatei. Beim Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung sollte dies in Zukunft möglich sein, ebenso wie eine erweiterte Abfrage aus dem Strafregister. Zudem sollte die Polizei Anfragen der Jugendwohlfahrt im Anlassfall rascher bearbeiten, möglichst innerhalb von vier Wochen. Im Fall Cain hatte dies wesentlich länger gedauert.

Überarbeitung der Qualitätsstandards

Empfehlungen gab die Kommission auch hinsichtlich der Rahmenbedingungen in der Jugendwohlfahrt ab. So sollte die strategische und programmatische Ausrichtung der Sozialeinrichtung breit diskutiert und die Ergebnisse daraus auf Landes- und Bundesebene berücksichtigt werden. Auch eine Integration der Sozialarbeiter in das neue Gehaltssystem des Landes Vorarlberg wird angeregt, ebenso eine Überarbeitung des Handbuchs mit den Qualitätsstandards, etwa bei Gefährdungseinschätzungen. Noch in Ausarbeitung seien die Analysen der Informationsflüsse innerhalb der BH Bregenz im Allgemeinen sowie die Kommunikation der Jugendwohlfahrt zu weiteren BH-Abteilungen, so die Kommission.

Landtagsdiskussion am Mittwoch

Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) gab inhaltlich vorerst keinen ausführlichen Kommentar zum Zwischenbericht ab. Er wolle der Diskussion im Kontrollausschusses des Landtags am Mittwoch nicht vorgreifen, sagte Sausgruber am Dienstag nach der Regierungssitzung auf Journalisten-Anfrage. Es gebe aber die Grundsatzvorgabe an die jeweiligen Referate, “den Vorschlägen der Kommission gegenüber offen zu sein und sie nach Möglichkeit umzusetzen”. Der Einschätzung des Landeshauptmanns zufolge sollen im Fall Cain bis zur Sommerpause “einige wesentliche Fragen abgearbeitet werden können”.

Der dreijährige Cain war am 8. Jänner in Bregenz tot aufgefunden worden. Er soll vom Lebensgefährten der Mutter zu Tode geprügelt worden sein. Der Mann, gegen den wegen Mordes ermittelt wird, sitzt in Untersuchungshaft. (APA/Redaktion)

 

 

 

 

 

 

 

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