Mieter haben Recht auf sichere Elektroanlagen
“Wohnungen mit unsicheren Elektroanlagen dürfen in Österreich nicht mehr vermietet werden.” erklärt Josef Witke, Bundesinnungsmeister der Elektrotechniker. Und relativierte gleich: Betroffen sind neu abgeschlossene Hauptmietverträge, die dem Voll- und Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterliegen. Es gibt also einige Ausnahmen. Die detaillierte Überprüfung der gesamten Versorgung mit Strom einer 70 Quadratmeter großen Wohnung kostet samt Befund etwa 250 Euro, rechneten die Experten vor. Bei der Neuvermietung haben nun sowohl Mieter als auch Vermieter ein Übergabeprotokoll in Händen, das bei Unklarheiten beiden Seiten eine Sicherheit bietet, sollte es zu Problemen kommen.
Das bedeutet: Bei der Verlängerung eines Mietvertrages oder dem Eintritt eines Angehörigen in ein bestehendes Mietverhältnis muss die Anlagenüberprüfung für den Strom nicht vorgenommen werden. Ebenfalls bisher ausgenommen: Untermietverträge und Ein- und Zweifamilienhäuser. Weder nachvollziehbar noch verständlich, kritisierte Witke, der die neue Regelung in der Versorgung mit Strom grundsätzlich als “Meilenstein” sieht. Zehn Jahre lang habe man dafür gekämpft, eine derartige Verordnung zu schaffen.
Zwei Millionen Wohnungen betroffen
“Endlich legt eine Rechtsnorm das Recht jedes Mieters auf eine sichere Versorgung mit Strom fest” erklärte er. Von den rund 3,9 Millionen heimischen Wohnungen sind etwa zwei Millionen betroffen. 1,7 Millionen davon wurden vor 1991 errichtet – die meisten dieser Elektroanlagen entsprechen nicht den Sicherheitsanforderungen des gültigen ETG 1992. “Es gilt die Vermutung: Je älter die Versorgung mit Strom, desto gefährlicher”, so Witke. “Zehntausende alte Elektroanlagen sind hierzulande noch in Betrieb – zum Teil aus der Kaiserzeit.” Bis dato mussten heimische Elektroanlagen zwar theoretisch überprüft werden – wann und wie oft war aber in keinem Gesetz festgelegt.
Vermietern von neuen Wohnungen drohen hohe Strafen
Schon die Nichtvorlage eines Prüfprotokolls reiche aus – die “Angst vor einer desolaten Strom-Versorgung” kann den Vermieter also teuer zu stehen kommen. Wie viel genau sei derzeit schwer zu beziffern – grundsätzlich sei eine Herabsetzung auf bis zu 77 Cents pro Quadratmeter möglich. Wird eine Behörde aktiv, kann die Strafe zwischen 300 und 1.000 Euro liegen.