EU-Parlamentspräsident Buzek erklärte am Donnerstag, nach sorgfältiger Prüfung aller rechtlichen Aspekte habe OLAF “im speziellen Fall der Vorwürfe der ‘Sunday Times’ gegen EU-Abgeordnete das Recht, eine behördliche Untersuchung durchzuführen”. Der Grundsatz, dass die Überprüfung “über den Schutz der finanziellen Interessen hinausgehen kann, und alle Aktivitäten betrifft, die zum Schutz der Gemeinschaftsinteressen gegenüber inkorrekten Handlungen notwendig sind”, sei in den Regeln des EU-Parlaments enthalten.
“Wenn OLAF eine Untersuchung verlangt, kann die Behörde das administrativ, aber nicht kriminalpolizeilich tun. Es muss die Immunität der Abgeordneten vollständig respektiert werden”, betont Buzek.
OLAF muss Rücksicht nehmen
“Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass das EU-Parlament die Regeln, die es selbst aufgestellt hat, auch einhält. Als Präsident der Institution muss ich auch als Wächter der Würde agieren. Ich hab die Situation ausführlich analysiert und entschieden, die behördliche Untersuchung zu erlauben”, sagte Buzek. Dies beinhalte aber auch, dass “ich OLAF nicht erlauben kann, die Büros von Abgeordneten zu betreten. Ich verlange von OLAF den vollen Respekt der Immunität der Mitglieder” des Parlaments.
Das EU-Parlament sei bereit, mit den jeweiligen nationalen Behörden zu kooperieren, wobei in diesem Fall auch der vollständige Zugang zu den Büros der Abgeordneten möglich sei. Die EU-Länder würden über alle notwendigen Institutionen des Justizsystems verfügen, um eine ausführliche Untersuchung in den laufenden Fällen durchzuführen. “Sie können auch OLAF ersuchen, sie bei der Überprüfung zu unterstützen”, so Buzek. (APA)