Vorgeworfen wird vorerst das Vergehen des Quälens oder Vernachlässigens von unmündigen oder wehrlosen Personen, bestätigte Reingard Wagner von der Leobener Staatsanwaltschaft einen Bericht des ORF Radio Steiermark am Montag.
Scheinbar grausame Bestrafungsmethoden in Kinderheim
Laut Anklage haben die Pflegekinder bei der von der Trägerorganisation Pro Juventute betreuten Pflegefamilie u.a. barfuß im Schnee stehen und Essensentzug über sich ergehen lassen müssen. Manchmal seien sie gezwungen worden, Erbrochenes oder Regenwürmer zu essen. Der Akt wird nun vom OLG Graz bis voraussichtlich Ende August geprüft. Eine Abänderung der Anklage auf einen anderen, ähnlichen Paragrafen sei denkbar, meinte Wagner. Bis dahin sei die Anklage jedenfalls nicht rechtskräftig.
In dem Kinderheim hatten drei Mädchen und zwei Buben gewohnt, die alle vom Jugendamt aus ihren Familien weggebracht worden waren. In der Einrichtung seien die Kinder laut Medien schon bei geringfügigen Verstößen gegen die Anordnungen der Heimleiterinbestraft worden. Eine Angestellte, die die Missstände bei Pro Juventute melden wollte, sei von der Heimleitung gekündigt worden, obwohl letztere dazu gar nicht berechtigt gewesen sei.
Heimleiterin fristlos entlassen
Ins Rollen gekommen ist der Fall dann am 1. September 2010 durch das E-Mail eines Wiener Urlaubers an den Präsidenten von Pro Juventute. Der Wiener hatte Kenntnis von einem Tagebuch erlangt, in dem die Vorwürfe festgehalten waren. Die Organisation habe dann umgehend eine interne Untersuchung eingeleitet und danach Anzeige bei der Polizei erstattet. Die auf Urlaub befindliche Heimleiterin war fristlos entlassen worden, ihr ebenfalls beschäftigter Ehemann sowie die stellvertretende Leiterin gekündigt. (APA)