Laut VfGH bleibt unklar, wie nun die Studienzeit, die für die Befreiung von Studienbeiträgen maßgeblich ist, zu bestimmen sei. Hintergrund: Die meisten Studien wurden bereits auf die Bologna-Struktur mit Bachelor und Master umgestellt, in der es keine Unterteilung in Studienabschnitte gibt. Daher habe man die gesetzlichen Bestimmungen über die Studienbeiträge sowie eine Verordnung des Wissenschaftsministeriums dazu als verfassungswidrig bzw. gesetzwidrig aufgehoben, so Holzinger. Eine Reparaturfrist wurde bis zum 29. Februar 2012 eingeräumt.
Derzeitige Regelung bis 29. Februar gültig
Auf die Frage, ob bis zum Auslaufen der Reparaturfrist Studenten, die nicht innerhalb der vorgegebenen Frist studieren, weiterhin ihre Beiträge entrichten müssen, meinte Holzinger, dies sei “verfassungsrechtlich außer Streit gestellt”. Bis zum 29. Februar 2012 gilt also die derzeitige Regelung weiter.
Als verfassungskonform hat der VfgH hingegen die Verschärfungen bei der Familienbeihilfe und beim Pflegegeld anerkannt. In beiden Fällen sei der Spielraum, der bei derartigen Leistungen zur Verfügung stehe, eingehalten worden, so Präsident Holzinger. Beschwerden gegen die Regelungen hatten die Bundesländer Kärnten und Vorarlberg eingebracht.