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93 Rapid-Fans müssen vor Gericht

Mai 2009: Großeinsatz der Polizei verhinderte Schlimmeres
Mai 2009: Großeinsatz der Polizei verhinderte Schlimmeres ©vienna.at (Archiv)
Auf 93 rabiate Rapid-Fans wartet ein "Monsterprozess". Sie wollten im Mai am Westbahnhof heimkehrende Austria-Fans "abholen", wobei die grün-weißen Radau-Brüder schließlich auf die Polizei losgingen. Die Staatsanwaltschaft will Ende Jänner Anklage erheben. Anklagepunkte: Landfriedensbruch, schwere Körperverletzung, schwere Sachbeschädigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Vorbericht: Ausschreitungen zwischen Problemfans
Video: Ausschreitungen im Mai 2009

Den rabiaten Radau-Brüdern wird Landfriedensbruch, schwere Körperverletzung, schwere Sachbeschädigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen. Dafür sind Haftstrafen von bis zu drei Jahren vorgesehen. Da selbst der Große Schwurgerichtssaal im Wiener Straflandesgericht nicht Platz für über sieben Dutzend Angeklagte bietet, muss die Verhandlung vermutlich verlegt werden. Als Verhandlungsort kommt das Austria Center Vienna infrage, wo im Dezember 2007 der Prozess um die AMIS-Anlagebetrügereien stattgefunden hat.

Die Polizei hatte im vergangenen Mai Tumulte zwischen den rivalisierenden Fan-Gruppen nur deshalb verhindern können, indem Beamte den Bahnsteig abschirmten; darauf hin gingen zahlreiche Rapid-Fans auf die Einsatzkräfte los. Die Prügel-Szenen wurden von Überwachungskameras gefilmt. Anhand dieser Bilder konnten im Verlauf der Ermittlungen 165 Gewalttäter ausgemacht werden. Davon konnte das Wiener Landeskriminalamt (LKA) nach monatelangen Erhebungen 93 Verdächtige namentlich ausforschen.

Mittlerweile sind alle 93 von den Sicherheitsbehörden mit den Vorwürfen konfrontiert worden. Rund ein Drittel der Verdächtigen soll zum “harten Kern” organisierter Fan-Gruppen zählen und sich bei den Ausschreitungen besonders hervorgetan haben. Der Abschlussbericht des LKA liegt seit einigen Wochen bei der Staatsanwaltschaft, wo sich Staatsanwalt Thomas Vecsey nun durch 20 Aktenbände mit ihren Einvernahmen und sonstigen Beweisergebnissen wühlt.

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