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90 Prozent der E-Scooter-Fahrer in Wien ohne Helm

Nur zehn Prozent der E-Scooter-Fahrer in Wien tragen einen Helm.
Nur zehn Prozent der E-Scooter-Fahrer in Wien tragen einen Helm. ©APA/HANS KLAUS TECHT
Derzeit sind 90 Prozent der E-Scooter-Fahrer inWien ohne Helm unterwegs. Das zeigen Berechnungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV).

Daher und aufgrund steigender Unfallzahlen auch in Wien in Zusammenhang mit E-Bikes und E-Scootern fordert das KFV verpflichtende Schutzhelme auch bei über Zwölfjährigen für diese Fahrzeuge.

In Wien tragen nur zehn Prozent der E-Scooter-Fahrer einen Helm

Im Jahr 2020 fuhren überhaupt nur drei Prozent der E-Scooter-Benützer mit Helm. Dabei tragen eher Menschen Helm, die den E-Scooter auch besitzen und nicht nur ausleihen. Jene, die spontan Fahrzeuge ausborgen, hätten ohnehin selten einen Helm parat, erklärte KFV-Forschungsleiter Klaus Robatsch.

"Benötigen viel bessere Radinfrastruktur in Österreich"

"Außerdem benötigen wir eine viel bessere Radinfrastruktur in Österreich", konstatierte er. Wo beispielsweise hohe Geschwindigkeiten im Kfz-Verkehr herrschen, fordert Robatsch eine Trennung zwischen Kraftfahrzeug- und E-Scooter-Verkehr in Form von Radwegen. Für Stellen, wo diese Trennung räumlich nicht möglich ist, schlug der Experte eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h vor.

Helmpflicht für E-Scooter gilt bereits seit 2019

Sofern ein Kind unter zwölf Jahren einen Radausweis besitzt oder eine 16-jährige Begleitperson dabei ist, darf es mit E-Scooter und Fahrrad fahren. Allerdings nur mit Helm. Die Helmpflicht für E-Scooter gilt dabei seit 2019. Ab dem zwölften Lebensjahr ist das Tragen eines Schutzhelmes freiwillig. "Helm tragen ist nie verkehrt, erhöht die Sicherheit und ist letzten Endes Gewohnheitssache", so der ÖAMTC. Außerdem plädiert die Verkehrsorganisation an die Vorbildfunktion der Eltern für ihre Kinder.

Für E-Scooter-Fahrer gelten gleiche Regeln wie für Fahrradfahrer

Prinzipiell gelten für E-Scooter-Fahrer die gleichen Regeln und Verhaltensvorschriften wie für Fahrradfahrer. Somit ist das Befahren von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen grundsätzlich verboten. Laut Straßenverkehrsordnung gelten die gleichen Bestimmungen, solange die höchstzulässige Leistung von 600 Watt nicht überschritten wird und die Bauartengeschwindigkeit bei 25 km/h liegt. Werden diese Werte überschritten, wird der E-Scooter als Motorfahrrad definiert, wonach Mopedführerschein, Zulassung und Typisierung als Voraussetzung gelten.

(APA/Red)

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