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88-Jähriger stach auf Frau ein: Prozess um Einweisung

Ein Gutachter hat den Mann als nicht zurechnungsfähig bestätigt.
Ein Gutachter hat den Mann als nicht zurechnungsfähig bestätigt. ©APA
Am kommenden Dienstag steht in Korneuburg ein 88-Jähriger vor Gericht, der seine 80-jährige Frau erstochen haben soll. Laut Gutachter sei der alte Mann aber nicht zurechnungsfähig.

Am Landesgericht Korneuburg steht am kommenden Dienstag ein 88-Jähriger vor Gericht. Dem Mann wird vorgeworfen, im August 2020 in Ladendorf (Bezirk Mistelbach) seine Ehefrau (80) erstochen zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Niederösterreicher ist laut einem psychiatrischen Gutachten nicht zurechnungsfähig.

Mann stellte sich der Polizei

Die Bluttat war in den frühen Morgenstunden des 6. August im gemeinsamen Wohnhaus des Ehepaares verübt worden. Der Betroffene soll seiner langjährigen Partnerin mit einem Küchenmesser zahlreiche Stich- und Schnittwunden im Halsbereich zugefügt haben. Der 88-Jährige suchte nach der Attacke selbstständig die örtliche Polizeiinspektion auf, stellte sich und wurde festgenommen.

Bei der folgenden Einvernahme war der Mann geständig. In Ermittlerkreisen wurde stets von einer Beziehungstat ausgegangen.

Gutachter attestierte Paranoia und Demenz

Der Betroffene sei nach Gutachter-Ansicht paranoid und dement, sagte Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger zur APA. Der Jurist möchte sich im Rahmen des Prozesses für eine bedingte Einweisung seines Mandanten stark machen. "Weil von ihm in keiner Weise mehr Gefahr ausgeht", wie der Jurist betonte. Ziel sei, dass der bald 89-Jährige seinen Lebensabend unter Auflagen in einem Altersheim verbringen könne.

(APA/red)

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