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88-jährige Wienerin geschlagen: Bewährungsstrafe für Heimpflegerin

Eine Heimpflegerin hatte eine 88-jährige Wienerin misshandelt.
Eine Heimpflegerin hatte eine 88-jährige Wienerin misshandelt. ©APA (Sujet)
Die ehemalige Heimpflegerin einer 88-jährigen Wienerin ist am Dienstag im Straflandesgericht wegen Quälens einer wehrlosen Person zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Sie hatte am 4. August der betagten Frau mehrere Schläge gegen den Hinterkopf und den Rücken verpasst. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Damals wurde eine Nachbarin auf die Vorgänge in der Wohnung aufmerksam. Die 47-jährige Akademikerin lebt im direkt gegenüberliegenden Gebäude und beobachte durch ein Fenster, wie die Pflegerin wild gestikulierte und offensichtlich voller Zorn die gebrechliche, im Rollstuhl sitzende Frau anschrie. Daraufhin griff sie zu ihrem Handy und filmte die weiteren Vorgänge mit. Die Aufnahme zeigte sie anschließend der Polizei.

Angeklagte war “massiv aggressiv”

Auf dem Dokument, das Richter Michael Tolstiuk nun im Verhandlungssaal abspielte, war deutlich zu sehen, wie die Pflegerin der 88-Jährigen eine Ohrfeige verpasst und diese nach vorne drückt. Die Nachbarin, die danach als Zeugin vernommen wurde, erklärte, die Angeklagte wäre “massiv aggressiv” gewesen und hätte darüber hinaus weitere Schläge gesetzt.

“Niemand hat gehofft, dass sie weiterlebt”

Die aus der Slowakei stammende, auf Rehabilitation spezialisierte Krankenpflegerin betreut seit zwölf Jahren in Österreich und Deutschland in mehrwöchigen Turnus-Diensten rund um die Uhr pflegebedürftige ältere Menschen. Im Oktober 2013 übernahm sie die 88-Jährige, die nach einem Oberschenkelhalsbruch aus dem Spital entlassen wurde. “Sie war sehr schwach. Niemand hat gehofft, dass sie weiterlebt. Die Ärzte nicht, die Angehörigen nicht”, gab die Angeklagte zu Protokoll. Sie habe die demente Frau allerdings wieder aufgepäppelt: “Ich hab’ ihr wieder das Schlucken beigebracht. Bis zum Schnitzel-Essen. Ich wollte ihren Lebensgeist wieder verbessern. Ich wollte ihr beibringen, sich im Rollstuhl zu bewegen.”

88-Jährige wurde vernommen

Als sie eines Tages das Mittagessen zubereitete, hätte die 88-Jährige den Vorstellungen der Pflegerin entsprechend Zeitung lesen sollen. Das wollte diese aber nicht. Da habe sie ihr “den Kopf zurechtgedrückt, dass sie auf die Zeitung schaut”, so die Angeklagte. Die Polizei hatte nach der Anzeige der Nachbarin umgehend die 88-Jährige vernommen und sie danach ins Spital bringen lassen. Die pflegebedürftige Pensionistin – sie musste nicht zu Gericht kommen und neuerlich aussagen – berichtete den Beamten, die Pflegerin habe sie immer wieder geschlagen.

Hämatome festgestellt

Im Spital wurden bei der 88-Jährigen Hämatome festgestellt. Dazu befragt, versicherte die Angeklagte: “Die hat sie sich selber zugezogen durch das Gitterbett. Sie hat in der Nacht sehr unruhig geschlafen.” Der Verein, der die Heimpflegerin vermittelt hatte, hat der 88-Jährigen mittlerweile eine andere Fachkraft zur Verfügung gestellt.

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