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85-Jähriger verkauft gefälschte Schiele-Bilder

Der Prozess über einen 85-jährigen Mann, der einem langjährigen Freund vorsätzlich gefälschte Kunstwerke verkauft haben soll, hat am Freitag begonnen. Während der Kläger meint der Täter habe aus Rache gehandelt, plädiert der Angeklagte auf unschuldig.

Weil ein 85-Jähriger einem langjährigen Freund der Familie mehrere gefälschte Schiele-Bilder verkauft haben soll, hatte sich der betagte Geschäftsmann im Ruhestand am Freitag wegen schweren Betrugs im Wiener Straflandesgericht zu verantworten. Der Mann bekannte sich “nicht schuldig”. Er versicherte, der Käufer habe genau gewusst, dass es sich um Kopien von Kreidezeichnungen handelte, deren erstklassige Qualität aber durchaus geeignet war, sie am Kunstmarkt anzubringen.

“Die Zeichnungen waren kein Klumpert”, betonte Verteidiger Herbert Eichenseder. Sein Mandant habe weder in Täuschungs- noch in Schädigungsabsicht gehandelt.

198.000 Euro

Demgegenüber versicherte der Käufer im Zeugenstand, er habe die drei erworbenen Schiele-Werke “immer als Originale angesehen”. Er hatte die mit 1917 bzw. 1918 datierten Zeichnungen im Frühjahr 2001 zu einem Gesamtpreis von 198.000 Euro erworben. Als er ein Jahr später vom selben Verkäufer zwei Klimt-Bilder erstand, stellten sich diese als falsch heraus. Das habe in ihm den Verdacht genährt, auch die Schieles könnten nicht echt sein. Eine beigezogene Sachverständige habe ihm dies nach eingehender Prüfung bestätigt.

Der Verteidiger bezeichnete den gesamten Prozess als “Retourkutsche” des Belastungszeugen. Der 85-Jährige – eine ehemaliger Erfinder und Fabrikbesitzer – hatte für seine Frau eine 1,65 Meter große Aquamarin-Skulptur anfertigen lassen, die mehrere Millionen Euro wert sein soll und angeblich auch im Naturhistorischen Museum gezeigt hätte werden sollen. Der Freund der Familie, der nun als Geschädigter auftrete, habe den “Blauen Poseidon” aus einem Züricher Kunstdepot in die USA gebracht und dort zum Verkauf angeboten.

Reine “Retourkutsche”>

Weil ihn der 85-Jährige daraufhin wegen Untreue-Verdachts zur Anzeige brachte – das entsprechende Strafverfahren wurde mittlerweile per rechtskräftigem Freispruch erledigt -, habe der solcherart Angeschwärzte zurückgeschlagen, so Anwalt Eichenseder.

Der Prozess wurde zur weiteren Beweisaufnahme auf unbestimmte Zeit vertagt.

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