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83-Jährige Steirerin wegen Testamentsfälschung verurteilt

Ein eher ungewöhnlicher Fall wurde am Dienstag im Grazer Straflandesgericht verhandelt: Eine 83-Jährige stand wegen versuchten schweren Betruges vor einem Schöffensenat und wurde für schuldig befunden.

Sie gab zu, das Testament ihrer Nichte zu Gunsten ihrer 82-jährigen Schwester gefälscht zu haben. Für diese „Hilfe“ wurde sie zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Hintergrund der Geschichte ist tragisch genug: Eine todkranke Frau verfasste vor einer Operation, die sie nicht überleben sollte, ein Testament zu Gunsten ihrer Tochter. Dieses Kind hatte sie seinerzeit zur Adoption freigegeben. Erst als sie bereits krank war, hatte sie das Mädchen, das in Frankreich lebt, gefunden. Nun wollte sie diesem Kind alles vererben. Doch nach dem Tod der Frau tauchte plötzlich ein zweites Testament auf, das die Mutter der Verstorbenen zur Alleinerbin erklärte.

Wie sich herausstellte, war dieses Schriftstück von der mittlerweile 83-Jährigen Schwester der Frau verfasst worden. Weil die Fälschung aufflog, stand die Pensionistin vor Gericht. „Die Verstorbene hat zu mir gesagt, ich muss ihrer Mutter helfen“, schilderte die Angeklagte vor Gericht. „Meine Schwester ist unglaublich beeinflussbar und hat schon so viel aufgegeben“, meinte sie. Trotzdem bekannte sie sich schuldig und sah ein, dass das nicht der richtige Weg sei, um zu helfen.

„Ihr hat die ganze Aktion überhaupt nichts gebracht, sie hat alles für ihre Schwester getan“, meinte die Verteidigerin. Die 83-Jährige wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt. Sie erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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