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81-Jährige starb nach Balkonsturz in Salzburg: Vorarbeiter verurteilt

Vorarbeiter wurde zu Geldstrafe verurteilt.
Vorarbeiter wurde zu Geldstrafe verurteilt. ©APA/HARALD SCHNEIDER (Symbolbild)
Nach einem Unfall im Jänner dieses Jahres in Bad Gastein (Pongau), bei dem eine Frau (81) nach einem Sturz vom Balkon im zweiten Stock gestorben war, standen am Donnerstag in St. Johann im Pongau in Salzburg zwei Männer einer Schlosserei wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Einer der zwei, ein Vorarbeiter, wurde zu einer Geldstrafe von 2.800 Euro verurteilt, der andere, der Projektleiter, freigesprochen.

Die Schlosserei war damals vom Hauseigentümer mit der Erneuerung der Balkon- und Stiegengeländer beauftragt worden. Das Unternehmen hat dann am 23. Jänner - laut Strafantrag zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin - damit begonnen, alle Balkongeländer abzumontieren. Zur Sicherheit wurden bei den Balkontüren die Griffe entfernt. Allerdings haben die Arbeiter in der Wohnung der 81-Jährigen und in zwei weiteren Wohnungen niemanden erreicht, sodass an diesen Balkontüren die Griffe nicht abgeschraubt werden konnten. Bei diesen drei Wohnungen wurden daher von außen Zettel an die Balkontüren geklebt, wonach das Betreten des Balkons bis zur Fertigstellung der Arbeiten untersagt sei.

81-Jährige stürzte in Salzburg von Balkon

Provisorische Geländer zur Absicherung wurden aber nicht montiert. Als die 81-Jährige, die schlecht gehört und schlecht gesehen haben soll, nach Hause kam, ging sie auf den Balkon und stürzte rund sechseinhalb Meter in die Tiefe. Sie wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht, wo sie sechs Tage später starb.

Die Staatsanwaltschaft warf dem angeklagten Vorarbeiter vor, er habe im Wissen, dass die Wohnung bewohnt sei, nicht für die vorgeschriebene Absturzsicherung gesorgt, sondern nur einen Hinweiszettel aufgehängt. Der Projektleiter soll die Arbeiter nicht unterwiesen haben, für eine Absturzsicherung zu sorgen. Beide wurde daher beim Bezirksgericht wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Vorarbeiter zu Geldstrafe verurteilt

Der Vorarbeiter wurde heute schuldig im Sinne der Anklage erkannt und zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 28 Euro verurteilt, also in Summe 2.800 Euro. Der Projektleiter wurde mangels Schuldbeweises freigesprochen: Er war zum Zeitpunkt des Vorfalls bereits eine Woche im Krankenstand und daher nicht verantwortlich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Beteiligten Bedenkzeit erbeten haben, informierte der Sprecher des Landesgerichts, Peter Egger, am Abend die APA.

(APA/Red)

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