Das Oberlandesgericht Wien verwarf die Rechtsmittel des Spitalhelfers, die dieser mit den Worten Das ist verrückt! gegen den Spruch eines Schöffensenats im Grauen Haus eingelegt hatte.
Das Mädchen war acht Jahre alt, als der neue Freund der Mutter ihr erstmals zu nahe bekam. Es begann mit Streicheleinheiten, doch bald danach legte sich der Mann zu der Kleinen ins Bett. Es kam zu ersten sexuellen Übergriffen. Mit elf musste sie bereits perverse Sex-Spiele erdulden, die er teilweise filmte. Mit zwölf wurde sie laut Urteil entjungfert und in weiterer Folge in einer Vielzahl von Angriffen zum Geschlechtsverkehr benützt.
Das Mädchen hielt das, was es seit frühester Kindheit erfahren hatte, für normal und nahm die Übergriffe daher jahrelang hin. Erst spät und sehr verhalten begann sie sich gegen den pädophilen Mann zu wehren. Darauf hin kam es den Feststellungen der Gerichte zufolge zu unzähligen Vergewaltigungen, die der Täter teilweise wiederum auf Videos festhielt.
Erst mit 20 vertraute sich das Opfer nahe stehenden Personen an und erstattete Anzeige. Vor Gericht beteuerte der 48-Jährige nun, es sei ihm keineswegs primär um die Befriedigung seiner Triebe gegangen:
Es war alles nur aus Liebe! Er bemühte sich, die Beziehung zu der nunmehr jungen Frau als Liebesgeschichte mit einer sexuellen Komponente darzustellen, was im Hinblick auf ihre Angaben und die Videos, die bei ihm beschlagnahmt worden waren, den Gerichten jedoch nicht glaubwürdig erschien.
Bei der Strafbemessung waren die Schulduneinsicht, der lange Tatzeitraum und die Vielzahl der Übergriffe, vor allem aber der Umstand erschwerend, dass dem Opfer die gesamte Kindheit geraubt worden war, wie das Erstgericht festgestellt hatte.