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8 AGB-Klauseln von MyPlace Selfstorage für unzulässig erklärt

8 AGB-Klauseln von MyPlace Selfstorage wurden für unzulässig erklärt.
8 AGB-Klauseln von MyPlace Selfstorage wurden für unzulässig erklärt. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Das Handelsgericht Wien hat nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) acht Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Lagervermieters "MyPlaceSelfstorage" für unzulässig erklärt.

Das Urteil ist rechtskräftig, schreibt der VKI am Donnerstag. Wegen Kundenbeschwerden zu Wertanpassungen und Haftungsfragen habe der VKI die AGB überprüft. Zu 16 weiteren Klauseln habe Selfstorage bereits im Vorfeld der Klage eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Klausel sei laut HG Wien unzulässig

In den Klauseln habe es eine Regelung zur Wertanpassung anhand des Verbraucherpreisindex (VPI) gegeben, jedoch ohne einen Ausgangsindex oder eine Senkung des Preises im Falle eines Rückgangs des VPI vorzusehen. Darüber hinaus sei die Klausel laut Gericht unzulässig, da diese MyPlace Selfstorage die Möglichkeit gegeben hätte, die Preise bereits innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsbeginn anzuheben, so der VKI. In Österreich ist MyPlace Selfstorage in Wien, Linz und Graz tätig.

(APA/Red)

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