Stattdessen muss die Postlerin im Rahmen einer Diversion 200 Stunden gemeinnützige Leistungen erbringen. Die Staatsanwaltschaft stimmte dieser Vorgehensweise zu. Somit bleibt die Angeklagte unbescholten.
Ihren Job bei der Post hat die 44-jährige Niederösterreicherin ohnedies schon verloren. Sie wurde unmittelbar, nachdem zwei Personen wichtige Einschreiben nicht bekommen hatten, entlassen. Es handelte sich um zwei RSB-Briefe von Bezirksgerichten, die ihre Adressaten nicht erreichten.
Postlerin schmiss Briefe weg
Es war ein ganzer Pack von Werbezeitschriften, den die Briefträgerin einfach in eine “Grüne Tonne” kippte. Sie war im Urlaubsstress, musste wohl noch Koffer packen. Daher diese “Kurzschlusshandlung”, wie es der Verteidiger nannte. Dass sich unter dem Werbematerial auch behördliche Schriftstücke befanden, “wusste sie nicht, sonst hätte sie das natürlich nicht getan”, meinte der Verteidiger zugunsten der 44-Jährigen.
(APA)