75-Euro-Semesterticket gilt nur für Wiener: Klage eingebracht

Ein sachlich gerechtfertigter Grund für diese Ungleichbehandlung ist nach Ansicht von ticketerstattung.at und deren anwaltlicher Vertretung nicht zu erkennen, zumal exakt die gleiche Leistung (Fahrt in der Kernzone Wien) für denselben Gültigkeitszeitraum geboten wird. Daran ändert wohl auch eine mögliche nachträgliche Förderung anderer Bundesländer nichts. EU-Bürger ohne Hauptwohnsitz in Wien erhalten in den allermeisten Fällen überhaupt keine solche Förderung.
Eine Rückforderung kann auf ticketerstattung.at rückwirkend für bis zu drei Semester geltend gemacht werden. ticketerstattung.at erwirbt die Forderungen und macht sie auf ihr Kostenrisiko geltend. Im Erfolgsfall erhalten die Studierenden 73% des einbringlich gemachten Anspruchs, wobei 27% an ticketerstattung.at für ihren Aufwand und das Prozesskostenrisiko (Rechtsanwaltskosten, Gerichtsgebühr, Sachverständigengutachten, etc.) gehen.
Musterklage bereits eingebracht
Nachdem die Wiener Linien eine erste Zahlungsaufforderung abgelehnt haben, wurde vor kurzem eine Musterklage beim BG Innere Stadt gegen die Wiener Linien zur Klärung der Rechtslage eingebracht. In dieser werden die Wiener Linien dazu aufgefordert, einerseits € 75 pro Semester an Preisdifferenz zu bezahlen, andererseits € 300 an Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung nach dem Gleichbehandlungsgesetz pro Semesterticketerwerb. Ob die Ansprüche zu Recht bestehen, wird letztlich von der Entscheidung der Gerichte abhängen.
(APA/red)