7.567 Betretungsverbote 2014 in Österreich verhängt - Rückgang in Wien

Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der FPÖ hervor.
Steigerung vs. Rückgang
Während alle Bundesländer im Vorjahr eine Steigerung der Betretungsverbote aufwiesen, waren diese lediglich in der Steiermark gering und in Wien deutlich rückläufig. Wurden in der Bundeshauptstadt 2013 noch 3.398 Betretungsverbote und/oder Wegweisungen ausgesprochen, waren es 2014 um dreizehn Prozent weniger, insgesamt 2.954 Mal erließ die Polizei hier Betretungsverbote. Eine Aufschlüsselung nach Geschlechtern erfolgt laut Ministerium nicht.
So funktionieren Betretungsverbote
Das Betretungsverbot gilt vorerst zwei Wochen. Wenn innerhalb der zweiwöchigen Frist bei Gericht ein Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung gestellt wird, endet das Betretungsverbot erst nach vier Wochen. Sofortige Wegweisung und Betretungsverbot setzen die Annahme voraus, dass “ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit” bevorsteht. Die Polizei ist ermächtigt, dem Gefährder alle Schlüssel zur Wohnung abzunehmen.
Änderungen bei Wegweisung
Seit Inkrafttreten einer Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz mit 1. September 2013 stellt die Wegweisung keine eigenständige Befugnis mehr da. Seit diesem Zeitpunkt erfolgt nur noch eine Erfassung der Betretungsverbote. Seit der Novelle kann weggewiesenen Gewalttätern nicht nur das Betreten der Wohnung, sondern auch der Schule, des Kindergartens und des Horts der Kinder untersagt werden. In den Gesamtzahlen für 2013 sind neben Betretungsverboten auch noch die Wegweisungen enthalten.
(apa/red)